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Rechtsmeldung China Sozialversicherungsrecht

Sozialversicherungspflicht für ausländische Beschäftigte in Shanghai

Seit dem 16. August 2021 sind in Shanghai tätige Ausländer dort sozialversicherungspflichtig. Eine bisherige lokale Sonderregelung ist nun ausgelaufen.

Von Julia Merle | Bonn

Bereits seit dem 1. Juli 2011 ist das chinesische Sozialversicherungsgesetz (Social Insurance Law) in Kraft. In dem Zusammenhang wurden Übergangsbestimmungen für ausländische Mitarbeiter, die in China arbeiten, erlassen. Danach müssen Arbeitgeber und ausländische Arbeitnehmer in China Sozialversicherungsbeiträge leisten (Art. 3). 

Shanghai allerdings hatte bereits im Jahr 2009 eine eigene Regelung getroffen, nach der dort – anders als in anderen chinesischen Städten wie etwa Peking – keine Abgabenpflicht für ausländische Angestellte bestand. Es gab für sie vielmehr lediglich die Option der Beitragszahlung. Zwischenzeitlich wurde die Anwendbarkeit dieser Sonderregelung verlängert bis zum 15. August 2021.

Nun ist diese Frist abgelaufen und damit die Teilnahme an der Sozialversicherung in Shanghai obligatorisch geworden.

Dies gilt grundsätzlich auch für Ausländer aus einem Land mit einem Sozialversicherungsabkommen. Das deutsch-chinesische Sozialversicherungsabkommen sieht allerdings bestimmte Möglichkeiten der zeitlich begrenzten Befreiung von der chinesischen Arbeitslosen- und Rentenversicherung vor.

Zum Thema:

  • „Interim Measures for Social Insurance System Coverage of Foreigners Working within the Territory of China“, in Kraft seit 15. Oktober 2011 (Englisch)
  • Circular des Shanghai Municipal Bureau of Human Resources and Social Security vom 10. Oktober 2009 (Englisch)
  • GTAI-Länderbericht „Recht kompakt China
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