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Portal 21 Dänemark

Gewerblicher Rechtsschutz

Patente und Gebrauchsmuster

Rechtsgrundlagen des dänischen Patent- und Gebrauchsmusterrechts sind

  • das Patentgesetz (Patentloven), abrufbar aktuell in der Bekanntmachung Nr.--Nummer 90/2019 vom 29.1.2019 und
  • das Gebrauchsmustergesetz (Lov om brugsmodeller), abrufbar in der Bekanntmachung Nr. 91/2019 vom 29.1.2019.

Nachfolgende Änderungen beider Gesetze sind im dänischen Gesetzesportal unter "Senere ændringer til forskriften" oben in der Spalte links neben dem Gesetzestext nachvollziehbar.

Sofern die Jahresgebühren bezahlt werden, können Patente bis zu 20 Jahre (§ 40 Patentloven) geschützt werden, Gebrauchsmuster gestaffelt für zunächst drei Jahre, mit zwei weiteren Verlängerungen um drei bzw. vier Jahre (§ 38 Lov om brugsmodeller).

Ob es die Erfindung bereits gibt, kann man in der Patentdatenbank abfragen.

Patente und Gebrauchsmuster werden beim dänischen Patent- und Markenamt (Patent- og Varemærkestyrelsen) gestellt. Dieses bietet auch weiterführende Informationen auf Dänisch und Englisch.


Markenrecht

Rechtsgrundlage für das dänische Markenrecht ist das Markengesetz (Varemærkeloven) in der derzeitigen Bekanntmachung Nr.--Nummer 223/2017 vom 26.2.2017. Nachfolgende Änderungen des Gesetzes sind im dänischen Gesetzesportal unter "Senere ændringer til forskriften" oben in der Spalte rechts neben dem Gesetzestext nachvollziehbar.

Die Schutzdauer beträgt 10 Jahre (§ 26 Absatz 1 Varemærkeloven). Sie kann beliebige Male um weitere 10 Jahre verlängert werden (§ 26 Absatz 2 Varemærkeloven), sofern die Gebühren entrichtet werden.

Ob es den Namen oder das Logo bereits gibt, kann man in der Markendatenbank abfragen.

Marken werden beim dänischen Patent- und Markenamt (Patent- og Varemærkestyrelsen) registriert. Dieses bietet auch weiterführende Informationen auf Dänisch und Englisch.

Geschmacksmuster / eingetragene Designs

Rechtsgrundlage für das dänische Geschmacksmusterrecht ist das Designgesetz (Designloven) in der derzeitigen Bekanntmachung Nr.--Nummer 219/2017 vom 26.2.2017. Nachfolgende Änderungen des Gesetzes sind im dänischen Gesetzesportal unter "Senere ændringer til forskriften" oben in der Spalte rechts neben dem Gesetzestext nachvollziehbar.

Sofern die Gebühren bezahlt werden, können Designs bis zu 25 Jahre (§ 23 Designloven) geschützt werden.

Ob das Design schon geschützt ist, kann man in der Designdatenbank abfragen.

Designs werden beim dänischen Patent- und Markenamt (Patent- og Varemærkestyrelsen) registriert. Dieses bietet auch weiterführende Informationen auf Dänisch und Englisch.

Internationale Übereinkommen

Dänemark ist Mitglied der Weltorganisation für geistiges Eigentum (World Intellectual Property Organization - WIPO / Organisation Mondiale de la propriété intellectuelle - OMPI) und unter anderen Vertragsstaat

Germany Trade & Invest (Stand: 21.6.2021)

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