Rechtsgrundlagen des dänischen Patent- und Gebrauchsmusterrechts sind
- das Patentgesetz (Patentloven), abrufbar aktuell in der Bekanntmachung Nr.--Nummer 90/2019 vom 29.1.2019 und
- das Gebrauchsmustergesetz (Lov om brugsmodeller), abrufbar in der Bekanntmachung Nr. 91/2019 vom 29.1.2019.
Nachfolgende Änderungen beider Gesetze sind im dänischen Gesetzesportal unter "Senere ændringer til forskriften" oben in der Spalte links neben dem Gesetzestext nachvollziehbar.
Sofern die Jahresgebühren bezahlt werden, können Patente bis zu 20 Jahre (§ 40 Patentloven) geschützt werden, Gebrauchsmuster gestaffelt für zunächst drei Jahre, mit zwei weiteren Verlängerungen um drei bzw. vier Jahre (§ 38 Lov om brugsmodeller).
Ob es die Erfindung bereits gibt, kann man in der Patentdatenbank abfragen.
Patente und Gebrauchsmuster werden beim dänischen Patent- und Markenamt (Patent- og Varemærkestyrelsen) gestellt. Dieses bietet auch weiterführende Informationen auf Dänisch und Englisch.