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Register

Zentrales Unternehmensregister

Einzelheiten zum Zentralen Unternehmensregister in Dänemark (Det Centrale Virksomhedsregister - abgekürzt: CVR) sind dem Abschnitt Registrierung in der Rubrik "Gesellschaftsrecht" dieses Länderberichts zu entnehmen.

Register für ausländische Dienstleister - RUT

Nicht in Dänemark niedergelassene Dienstleister, die nur zeitweise Dienstleistungen in Dänemark ausführen, müssen sich in das Register für ausländische Dienstleister (Registret for Udenlandske Tjenesteydere - abgekürzt: RUT) eintragen lassen. Rechtsgrundlage des RUT ist das dänische Arbeitnehmerentsendegesetz (Bekendtgørelse af lov om udstationering af lønmodtagere m.v.). Weitere Einzelheiten regelt die Verordnung zum RUT (Bekendtgørelse om Register for Udenlandske Tjenesteydere (RUT- registret)).

Neben der einmaligen Unternehmensregistrierung muss grundsätzlich jede in Dänemark zu erbringende Dienstleistung gemeldet werden werden. Darüber hinaus müssen ausländische Dienstleister eine Kontaktperson für dänische Behörden aus dem Kreis derjenigen Mitarbeiter bestimmen, die die Dienstleistung in Dänemark erbringen (§ 7a Arbeitnehmerentsendegesetz). Die Registrierungspflicht gilt unabhängig davon, ob in Dänemark Umsatzsteuer zu entrichten ist oder nicht. Eine Ausnahme gilt für die Montage technischer Anlagen oder Einrichtungen. Sie darf allerdings nicht länger als 8 Tage dauern. Auch muss der entsandte Arbeitnehmer oder Selbständige darauf spezialisiert oder dafür qualifiziert sein, technische Anlagen zu montieren, installieren, inspizieren, reparieren oder über sie zu informieren (§ 7b). Weitere Ausnahmen im Zusammenhang mit kurzfristigen Entsendungen sind in der Verordnung Nr. 1517 vom 16.12.2010 (Bekendtgørelse om undtagelser fra anmeldelsespligten til Registret for Udenlandske Tjenesteydere (RUT) (Kortvarige udstationeringer)) geregelt. Dies betrifft beispielsweise die firmeninterne Entsendung von bis zu 8 Tagen. Allerdings gilt diese Ausnahme nicht in den Bereichen Baugewerbe, Landwirschaft, Forstwirtschaft und Gartenbau, Reinigung einschließlich Fensterreinigung sowie im Hotel- und Gaststättengewerbe.

RUT-Registrierungsanträge müssen online über den RUT-Internetauftritt gestellt werden, der auch in einer deutschen Sprachvariante zur Verfügung steht. 

Auskünfte über Einträge im RUT sind online kostenfrei abrufbar auf der RUT-Homepage unter "Suche in öffentlichen Daten".


Berufsspezifische Register

Einige dänische Dienstleister sind verpflichtet, sich in berufsspezifische Register einzutragen. Nachstehend einige Beispiele:

Elektro- und Sanitärinstallateure

Die dänische Sicherheitsbehörde (Sikkerhedsstyrelsen) unterhält ein kostenfrei einsehbares Online Register (autorisationsregister) von in Dänemark zugelassenen Unternehmen für Elektroinstallationsarbeiten (elinstallatørvirksomheder), Gas- und Wasserinstallationen (vvs-installatørvirksomheder) sowie Kanalbauten (kloakmestervirksomheder).

Für die Suche in dem Register kann man zum einen den gewünschten Tätigkeitsbereich (autorisationsområde) eingeben und nach Unternehmen mit Genehmigungen für Elektoinstallationsarbeiten (el), Gas- (gas) und Wasserinstallationen (vand og afløb) sowie Kanalbauten (kloak) suchen. Auch kann man abrufen, ob das Unternehmen für bestimmte Tätigkeit in Teilgebieten eine Genehmigung hat. Für Gasarbeiten gibt es ein gesondertes Register. Zum anderen kann man die Gemeinde (kommune), in dem das Unternehmen tätig ist, eingeben. Darüber hinaus kann mit Hilfe des Unternehmensnamens (virksomhedsnavn), der Nummer der Genehmigung durch die Sicherheitsbehörde (autorisationsnummer) und/oder der CVR-Nummer (mehr zur CVR-Nummer im Abschnitt Gesellschaftsrecht dieses Länderberichts) nach einem Unternehmen gesucht werden.

Mehr Informationen zu den Anforderungen an Elektroinstallateure / Elektriker (elinstallatører), Gas- und Wasserinstallateure (vvs-installatører) sowie Kanalbauer (kloakinstallatører) sind im Abschnitt Informationen zur Qualifikation des Dienstleisters dieses Länderberichts zusammengestellt.

Gesundheitsberufe

Angehörige zahlreicher dänischer Gesundheitsberufe, beispielsweise der Arzt (læge), Zahnarzt (tandlaege), Krankengymnast (fysioterapeut), Ergotherapeut (ergoterapeut), Diätassistent (klinisk diætist) oder Fußpfleger (fodterapeut), werden im Zulassungsregister (autorisationsregistret) der dänischen Gesundheitsbehörde (Sundhedsstyrelsen) aufgenommen, wenn sie ihre Zulassung zur Berufsausübung erhalten haben. Die Einträge im autorisationsregistret sind auch für deutsche Dienstleistungsempfänger kostenfrei über eine Online-Suchmaske im Internetauftritt der dänischen Gesundheitsbehörde abrufbar. Gesucht werden kann u.a.--unter anderen nach Namen (navn) oder Zulassungskennzahl (AutorisationsID). Eine Beschränkung auf einen Gesundheitsberuf unter faggruppe und eventuell auf weitere Spezialisierungen unter lægespecialer, tandlægespecialer oder øvrige specialer ist möglich. Im Register sind unter tilsynsoplysninger auch Hinweise vermerkt, ob eine Person der verschärften Aufsicht unterliegt (skærpet tilsyn), ob es fachliche Anordnungen gibt (fagligt påbud), die Zulassung beschränkt (begrænsninger i autorisationen), entzogen oder auf sie verzichtet (autorisationsfratagelse og fraskrivelse) wurde.

Mehr Informationen zu den Anforderungen an die Angehörigen der Gesundheitsberufesind im Abschnitt Informationen zur Qualifikation des Dienstleisters dieses Länderberichts zusammengestellt.

Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Immobilienmakler, Übersetzer und Dolmetscher

Die dänische Gewerbebehörde (Erhvervsstyrelsen) führt darüber hinaus eigene Register für Steuerberater (registeret revisor) und Wirtschaftsprüfer (statsautoriseret revisor), Immobilienmakler (ejendomsmægler) sowie amtlich bestellte Dispacheure (Dispachør). Einsehbar sind sie über das zentrale Unternehmensregister

Der Abschnitt Registrierung in der Rubrik "Gesellschaftsrecht" dieses Länderberichts informiert ausführlich über das Zentrale Unternehmensregister in Dänemark.

Germany Trade & Invest (Stand: 30.4.2021)

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