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Zollmeldung EAWU Antidumping, Antisubvention

EAWU verlängert Antidumpingzoll auf chinesische Stahlprodukte

Die EAWU entschied, die Antidumpingmaßnahme für nahtlose Stahlrohre aus China, die zum Bohren und Betreiben von Öl- und Gasbohrungen verwendet werden, um fünf Jahre zu verlängern.

Der Antidumpingzoll in Höhe von 12,23 bis 31 Prozent wurde erstmalig mit einem Beschluss am 18. August 2015 eingeführt.

Daneben genehmigte der Rat der Eurasischen Wirtschaftskommission Preisverpflichtungen gegenüber chinesischen Herstellern.

Am 13. Mai 2020 wurde im Zusammenhang mit dem Ablauf dieser Antidumpingmaßnahme eine wiederholte Antidumpinguntersuchung eingeleitet. Die Antidumpingmaßnahme wurde für den Zeitraum der erneuten Untersuchung verlängert.

Die erneute Untersuchung ergab wiederholt, dass die Einfuhr chinesischer Produkte den Inlandsmarkt schädigen kann. Daher beschloss man, die Maßnahme bis zum Jahre 2026 zu verlängern.

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