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Zollbericht EAWU Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend

Online Handel von Arzneimitteln

Bisher war der Online Verkauf von Arzneimitteln nur sehr eingeschränkt möglich.

Die russische Regierung unterzeichnete im Juni 2021 ein Dekret, das die Beschränkungen des Fernabsatzes von Arzneimitteln über den Onlinemarkt aufhebt. Hintergrund dessen war es, dass auch kleinen und mittleren Apothekenketten und Händlern die Möglichkeit eingeräumt werden solle, ihre eigenen Produkte auf der Website eines größeren Partners zu platzieren. 

Insbesondere hebt das Dekret auch die Beschränkungen für den Verkauf von rezeptfreien Arzneimitteln für kleinere Apothekenketten, die nur zehn oder weniger Verkaufsstellen haben oder nicht über einen eigenen Onlinehandel oder eine Website verfügen. Außerdem soll dadurch auch eine umfassendere Infrastruktur geschaffen werden, damit die Verfügbarkeit von Arzneimitteln auch in entlegeneren Orten gewährleistet ist. 

Für diesen Zweck hat auch die russische Post eine Lizenz für den Online-Handel von Arzneimitteln erhalten. Seit 2019 gibt es "Pilotapotheken" in Postämtern, von wo aus Arzneimittel weiter verschickt werden. Im Logistikzentrum Vnukovo errichtete man eine große Kühlanlage für die Lagerung und Endverarbeitung von Arzneimitteln. 

Für Ende 2021 ist auch der Start eines Pilotprojektes für den Online Verkauf von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln geplant. 

Da die EAWU perspektivisch eine Harmonisierung der Normen und Standards für alle Mitgliedstaaten in der Union plant, könnten auch im Bereich des Online Handels entsprechende Angleichungen in der Zukunft stattfinden.   


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