Für die Sondermaßnahme für Nigeria stellt die Europäische Union im Rahmen ihrer Zusammenarbeit mit den AKP-Staaten einen Beitrag in Höhe von 15 Mio. Euro aus Mitteln des 11. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) zur Verfügung. Im Mittelpunkt der Maßnahme steht die Unterstützung bei der Wiedereingliederung und Versöhnung ehemaliger nicht-staatlicher bewaffneter Kämpfer und Mitarbeiter der Gruppierung Boko Haram. Vorgesehen sind u.a. die Stärkung des sozialen Zusammenhalts, die Entwaffnung nicht-staatlicher Sicherheitsdienstleister sowie die Steigerung des Vertrauens zwischen Bürgern und Regierung.