Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Portal 21 Estland

Register

Germany Trade & Invest (Stand: 28.12.2017)

Estland gehört zu den Vorreitern der EU auf dem Gebiet der elektronischen Verwaltung. Es verwundert daher nicht, dass dort eine Vielzahl von elektronischen Registern zur Verfügung steht.

Obgleich für viele davon eine estnische sog.--sogenannte e-IDcard, also eine elektronisch erfasste Identifikationskarte (beispielsweise ein elektronisch lesbarer Personalausweis) erforderlich ist, gibt es dennoch einige wichtige Register, die auch von Deutschland aus ohne besondere Zugangsvoraussetzungen vom Dienstleistungsempfänger konsultiert werden können.

Wirtschaftsregister

Als wichtigste Quelle ist hier das estnische Register der Wirtschaftstätigkeiten zu nennen, das organisatorisch an die Internetseiten des estnischen Wirtschafts- und Kommunikationsministeriums angebunden ist. Rechtsgrundlage hierfür ist ein eigenes Gesetz (Majandustegevuse registri seadus, Register of Economic Activities Act).

Dort werden Daten auf der Grundlage von zahlreichen Einzelgesetzen gesammelt und verarbeitet und können über eine frei im Internet verfügbare, auch englischsprachige Suchmaske abgerufen werden. Dabei kann die Suche unter Einbeziehung zahlreicher Details erfolgen.

Die Suche im Register kann dabei vor allem nach den folgenden Kriterien durchgeführt werden (jeweils eine eigene englischsprachige Suchmaske):

  • Unternehmen (Entrepreneuer/ Undertaking search)
  • Registrierung (Registration search)
  • Tätigkeitsbereich (Activity licence search)

Das estnische Zentrum für Register und Informationssysteme e-äriregister (eRIK - Centre of Registers and Information Systems) hat die umfassenden Fortschritte der letzten Jahre auf dem Gebiet der elektronischen Unternehmensregistrierung mit einer spektakulären Aktion unter Beweis gestellt:

Im Rahmen einer Fachkonferenz konnte ein Unternehmer die Schnelligkeit des Registrierungsprozesses live demonstrieren und seine Firmenneugründung in der Rechtsform einer estnischen Osaühing vor den Augen der erstaunten Fachöffentlichkeit in Windeseile eintragen.

Er benötigte dafür nicht mehr als sage und schreibe 18 Minuten und 3,05 Sekunden - schnell genug, um eine Auszeichnung als Weltrekord in der Kategorie „Schnellste Registrierung einer Privaten Gesellschaft mit beschränkter Haftung über das Internet“ zu erreichen.

Die Voraussetzungen entsprachen der Registrierung einer sogenannten Ein-Personen-Gesellschaft, wie sie Tag für Tag im Geschäftsleben vorkommt. Die estnische Rechtsform der Osaühing, abgekürzt , kann man in etwa mit der deutschen GmbH vergleichen. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter Estland - Rechtsrahmen - Zivilrecht - Gesellschaftsrecht.

Die letzten Neuerungen hinsichtlich des Ausbaus des Angebots durch das Zentrum für Register und Informationssysteme Estlands (e-äriregister - eRIK) betrafen beispielsweise eine grafische Funktion, mit deren Hilfe Verknüpfungen zwischen Unternehmen visualisiert werden können (beispielsweise Tochterunternehmen, Über-Kreuz-Beteiligungen usw.--und so weiter).

Zudem gewann das eRIK mit der Funktion der elektronischen Übermittlung des Jahresabschlusses (filing annual reports electronically) einen weltweiten Wettbewerb von 460 e-government Projekten und bekam zudem den Titel "Best e-government solution of the world 2011" verliehen.

Zentralregister der Gerichte

Darüber hinaus führt die sog.--sogenannte eRIK-Stelle des Justizministeriums das estnische elektronische Zentralregister. Verortet ist es jeweils in der zentralen Registrierungsabteilung der Gerichte.

Die Rechtsgrundlage für diese gerichtlich geführten Register ist u.a.--unter anderem in der estnischen Zivilprozessordnung (Tsiviilkohtumenetluse seadustik, englische Übersetzung) verortet (§§ 591-601). Folgende Register können dort konsultiert werden, und zwar direkt über das Internet mittels einer englischsprachigen, teilweise sogar deutschsprachigen Suchmaske:

  • Unternehmensregister
  • Verzeichnis der insolvenzbedingten Verfügungsverbote
  • Pfandregister, elektronisches Liegenschaftskataster sowie ein sog. elektronisches Notariat.

Das Unternehmensregister (Central Commercial Register) ist dabei am Ehesten mit dem deutschen Handelsregister vergleichbar.

Nähere Informationen zu den sog. insolvenzbedingten Verfügungsverbote (trade ban) finden Sie in der Rubrik Allgemeine rechtlichen Rahmenbedingungen unter dem Punkt Insolvenz.

Basisinformationen stehen dabei kostenfrei zur Verfügung. Diese umfassen im Handelsregister aber nicht viel mehr als Firmenname und Registrierungsnummer. Darüber hinaus stehen folgende Registerdienstleistungen über das Internet kostenpflichtig zur Verfügung:

  • Auskünfte über die jeweiligen Tätigkeitsfelder
  • Auskünfte über vertretungsbefugte Personen
  • Auskünfte über Einzelheiten von Gesellschaftsverträgen
  • Auskünfte über Jahresabschlüsse und Geschäftsberichte (gut 20 % der Unternehmen in Estland kommen ihrer Veröffentlichungspflicht hier inzwischen auf elektronischem Wege nach)

Berufsbezogene Register

Zahlreiche estnische Dienstleister sind zudem in speziellen Berufsverzeichnissen gelistet, die ihrerseits online abrufbar sind.

Aus der Reihe der freien Berufe Estlands stellt etwa das dortige Justizministerium Verlinkungen zu den jeweiligen Berufs-Registern der Notare, Gerichtsvollzieher und Insolvenzverwalter in Estland zur Verfügung.

Der Internetpräsenz der estnischen Vereinigung der Architekten und beratenden Ingenieuren (Eesti Projektbüroode Liit - EPBL; Estonian Association of Architectural and Consulting Engineering Companies - EAACEC) kann ein alphabetisches Mitglieder-Verzeichnis der Architekten und beratenden Ingenieure Estlands entnommen werden; gleichwohl ist dabei zu beachten, dass das estnische Berufsrecht keine Kammer-Pflichtmitgliedschaft für Architekten und Ingenieure kennt.

Schließlich stellt die estnische Finanzinspektion (Finantsinspektsioon - Financial Supervision Authority) auf ihrer Internetseite ebenfalls eine ganze Reihe elektronischer Verzeichnisse zur Verfügung (Supervised Entities - Insurance Intermediaries), und zwar sind dort Dienstleister verzeichnet, die in versicherungsverwandten Bereichen aktiv sind.

Folgende Register können dort eingesehen werden:

  • Versicherungsvertreter und -makler (Insurance Agents, Insurance Brokers)
  • Zweigstellen ausländischer Versicherungsmakler (Affiliated Branches of Foreign Insurance Brokers)
  • Grenzüberschreitend tätige Versicherungsdienstleister (Providers of cross-border insurance mediation services, Providers of cross-border insurance agent services).

Auch Anbieter von Zahlungsdiensten unterfallen der Aufsicht der estnischen Finanzinspektion, so dass unter dem Punkt "Payment Service Providers" auch ihr Register eingesehen werden kann. Auch hier werden die grenzüberschreitend tätigen Zahlungsdiensteanbieter gesondert geführt (Providers of Cross-border payment services).

Grenzüberschreitende Registerkooperation

Das estnische Register bietet schon heute eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit den elektronischen Zentralregistern von vier weiteren EU Staaten.

Neben den Nachbarländern Litauen und Finnland sind auch Portugal und Belgien im Zuge dieser sog.--sogenannten Interoperabilität angeschlossen.

Nicht zuletzt im Zuge der Umsetzung der sog. Europäischen Dienstleistungsrichtlinie in allen Mitgliedstaaten ist zu erwarten, dass diese Interoperabilität der Register früher oder später auch im Verhältnis zu Deutschland bestehen wird.

Germany Trade & Invest (Stand: 28.12.2017)

nach oben
Feedback

Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.