Rechtsmeldung EU Ausschreibungsregelungen, Recht der öffentlichen Aufträge
Europäische Kommission veröffentlicht neue EU-Schwellenwerte
Zum 1. Januar 2022 gelten neue Schwellenwerte für Vergabeverfahren. Es findet eine leichte Erhöhung gegenüber den derzeit geltenden Werten statt.
22.11.2021
Von Nadine Bauer | Bonn
Die den Änderungen für Auftragsvergabeverfahren zugrundeliegenden Verordnungen wurden am 10. November 2021 veröffentlicht. Daraus ergibt sich Folgendes:
- Delegierte Verordnung (EU) 2021/1953 der Kommission vom 10. November 2021 zur Änderung der Richtlinie 2014/25/EU im Hinblick auf die Schwellenwerte für Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge sowie für Wettbewerbe
Auftragsart | Schwellenwert in Euro |
Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Wettbewerbe | 431.000 |
Bauaufträge | 5.382.000 |
- Delegierte Verordnung (EU) 2021/1952 der Kommission vom 10. November 2021 zur Änderung der Richtlinie 2014/24/EU im Hinblick auf die Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge sowie für Wettbewerbe
Auftragsart | Schwellenwert in Euro |
Bauaufträge | 5.382.000 |
Liefer- und Dienstleistungsaufträge (zentrale Regierungsbehörden) | 140.000 |
Liefer- und Dienstleistungsauftrage (übrige öffentliche Auftraggeber) | 215.000 |
- Delegierte Verordnung (EU) 2021/1950 der Kommission vom 10. November 2021 zur Änderung der Richtlinie 2009/81/EG im Hinblick auf die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit
Auftragsart | Schwellenwert in Euro |
Liefer- und Dienstleistungsaufträge | 431.000 |
Bauaufträge | 5.382.000 |
Die neuen Werte gelten für einen Zeitraum von zwei Jahren (2022 und 2023).
Zum Thema:
- Überblickseite der Europäischen Kommission Öffentliches Auftragswesen/Public Procurement
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