Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention

Antidumping – Bariumcarbonat mit Ursprung in China

Die Maßnahmen treten außer Kraft.

Von Stefanie Eich | Bonn

Auf Einfuhren von Bariumcarbonat mit Ursprung in China bestehen Antidumpingmaßnahmen, die mit der Durchführungsverordnung (EU) 2017/1759 eingeführt wurden. Diese Maßnahmen treten am 29. September 2022 außer Kraft. Das gab die Europäische Kommission in einer Mitteilung bekannt. Hintergrund ist, dass kein Antrag auf Einleitung einer Auslaufüberprüfung bei der Kommission eingegangen ist. 

Quellen:

  • Bekanntmachung des Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C 369 vom 27. September 2022, S. 6;
  • Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C 16 vom 13. Januar 2022, S. 6.

Bisher bestehende Antidumpingmaßnahmen

Die EU-Kommission führte mit Wirkung vom 29. September 2017 einen endgültigen Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Bariumcarbonat ein. Die Maßnahme erfolgt als Ergebnis einer Auslaufüberprüfung.

Betroffene Ware

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Bariumcarbonat mit einem Strontiumgehalt von mehr als 0,07 GHT und einem Schwefelgehalt von mehr als 0,0015 GHT, als Pulver, gepresstes Granulat oder kalziniertes Granulat mit Ursprung in China. Die Ware wird derzeit unter dem folgenden KN-Code eingereiht: ex 2836 60 00 (TARIC-Code 2836 60 00 10).

Bariumcarbonat findet Verwendung als Rohstoff in verschiedenen Industriezweigen. In erster Linie gelangt es bei der Herstellung von Keramikfritten und -glasuren, Ziegeln und Fliesen, Spezialgläsern sowie in der Chemieindustrie zum Einsatz.

Antidumpingzölle

Unternehmen

Zoll (EUR/t)

TARIC-
Zusatzcode

Hubei Jingshan Chutian Barium Salt Corp. Ltd., 62, Qinglong Road, Songhe Town, County Jingshan, Provinz Hubei, VR China

6,3

A606

Zaozhuang Yongli Chemical Co. Ltd, South Zhuzibukuang Qichun, Zaozhuang City Center District, Provinz Shandong, VR China

8,1

A607

Alle übrigen Unternehmen

56,4

A999

Quelle: Durchführungsverordnung (EU) 2017/1759

Für die Anwendung der unternehmensspezifischen Zollsätze muss den Zollbehörden eine gültige Handelsrechnung vorgelegt werden. Diese muss eine Erklärung enthalten, die von einer dafür zuständigen, mit Name und Funktion ausgewiesenen Person des rechnungsstellenden Unternehmens datiert und unterzeichnet wurde und deren Wortlaut wie folgt lautet:

„Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in der Volksrepublik China hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“

Wenn eine solche Handelsrechnung nicht vorgelegt werden kann, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.

Quelle:
Durchführungsverordnung (EU) 2017/1759 der Kommission vom 27. September 2017 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Bariumcarbonat mit Ursprung in der Volksrepublik China im Anschluss an eine Auslaufüberprüfung nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036 des Europäischen Parlaments und des Rates; ABl. L 250 vom 28. September 2017, S. 34.

Vorherige Verfahrensschritte

Einleitung einer Auslaufüberprüfung

Die Europäische Kommission leitete im August 2016 eine Auslaufüberprüfung ein: Bekanntmachung; ABl. C 298 vom 18. August 2016, S. 4.

Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens

Die Europäische Kommission hatte im November 2015 das bevorstehende Außerkrafttreten dieser Antidumpingmaßnahme zum 20. August 2016 bekannt gegeben: Bekanntmachung; ABl. C 388 vom 21. November 2015, S. 16.

Vorherige Maßnahmen: 

Die Antidumpingmaßnahmen wurden bereits 2011 nach einer Auslaufüberprüfung verlängert: Durchführungsverordnung (EU) Nr. 831/2011; ABl. L 214 vom 19. August 2011, S. 1.

nach oben
Feedback

Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.