EU Customs & Trade News EU Internationale Handelsabkommen
Freihandelsabkommen EU-Südkorea – ein Anhang wird aktualisiert
Die Änderungen betreffen technische Standards im Automobilbereich
05.07.2021
Anhang 2-C des Freihandelsabkommens EU-Korea enthält Bestimmungen zu Kraftfahrzeugen und Teilen davon. Die Anlagen 2-C-2 und 2-C-3 dieses Anhangs werden geändert.
Hintergrund ist eine im Abkommen vorgesehene regelmäßige Überprüfung, um Änderungen internationaler oder nationaler Vorschriften Rechnung zu tragen.
Die Änderungen sind am 1. Juli 2021 in Kraft getreten.
Quellen:
- Beschluss Nr. 3 des Handelsausschusses EU-Korea vom 29. April 2021 zur Änderung der Anlagen 2-C-2 und 2-C-3 des Anhangs 2-C des Freihandelsabkommens EU-Korea [2021/1082]; ABl. L 235 vom 2. Juli 2021, S. 1;
- Mitteilung über das Datum des Inkrafttretens der Änderungen der Anlagen 2-C-2 und 2-C-3 zum Anhang 2-C des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Korea; ABl. L 235 vom 2. Juli 2021, S. 11.