EU Customs & Trade News EU Zolltarif, Einfuhrzoll
Kombinierte Nomenklatur – Clip-on-Kameralinse
Neue Einreihungsentscheidung
26.08.2021
Durchführungsverordnung (EU) 2021/1368 der Kommission vom 6. August 2021 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur; ABl. L 294 vom 17. August 2021, S. 5.
Anmerkung:
Die nachstehend beschriebene Ware wird in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht:
„Eine Ware (sogenannte Clip-on-Kameralinse), bestehend aus einer Glaslinse in einer Kunststofffassung mit einer Klemme zur Befestigung.
Die Ware ist für die Verwendung mit in Smartphones, Tablets und ähnlichen Geräten eingebauten Kameras mit Einfachlinse bestimmt.
Wird die Ware mit der Klemme an der Kameralinse befestigt, bietet sie der Kamera ein breiteres Sichtfeld.“
Die Durchführungsentscheidung enthält ein Beispielbild.
Die Ware ist als Objektiv für Kameras unter folgendem KN-Code einzureihen:
Einreihung nach 9002 11 00