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Zollmeldung EU Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend

USA und EU einigen sich auf Abkommen über Erhöhung der Einfuhrquote für US-Rindfleisch

Bonn (GTAI) - Die USA und die Europäische Union haben sich am 2. August 2019 auf eine Erhöhung der Einfuhrquote für hormonfreies Rindfleisch in die EU geeinigt. Dies hat der US-Handelsbeauftragte Robert Lighthizer in einer Pressemitteilung vom 2. August 2019 mitgeteilt.

Nach dem von der Trump-Administration mit der EU ausgehandelten neuen Abkommen können US-Farmer künftig zunächst jährlich 18.500 Tonnen nicht hormonbehandeltes Rindfleisch mit einem Wert von etwa 220 Millionen US Dollar zollfrei in die EU einführen. Über sieben Jahre soll die Quote für die USA dann auf 35.000 Tonnen der Gesamtimportmenge mit einem Wert von etwa 420 Millionen US $ ansteigen. Das Abkommen ist am 15. Juli 2019 vom Rat der Europäischen Union gebilligt worden und wird nach Genehmigung durch das Europäische Parlament voraussichtlich im Herbst 2019 in Kraft treten.

Bereits im Jahr 2009 hatten die EU und die USA eine Vereinbarung getroffen, im Rahmen derer die EU eine Importquote von 45.000 Tonnen für nicht hormonbehandeltes Rindfleisch an qualifizierte Lieferanten eingerichtet hatte, darunter die USA. Innerhalb dieser Quote können die USA derzeit nur etwa 13.000 Tonnen hormonfreies Rindfleisch pro Jahr mit einem Wert von etwa 150 Millionen US $ zollfrei in die EU einführen.

Im Jahr 2016 hatten verschiedene US-Verbände von Rindfleischerzeugern daher den US-Handelsbeauftragten ersucht, Schutzzölle gemäß Abschnitt 301 des „Trade Act of 1974“ zu erlassen. Die Regelungen des Abschnittes 301 finden Anwendung, wenn der Handelsbeauftragte entscheidet, dass Handlungen oder Handelspraktiken ausländischer Staaten den Handel der USA mit anderen Staaten belasten oder beschränken (unfaire Handelspraktiken). Damit sollte eine Entscheidung der WTO im Streit der USA und der EU um ein Verbot der EU für den Einsatz von Hormonen in der Rindfleischproduktion zugunsten der USA forciert werden. Der Handelsbeauftragte hatte bereits am 15. Februar 2017 hierzu eine öffentliche Anhörung abgehalten. Die USA haben sich aufgrund des neuen Abkommens mit der EU nunmehr einverstanden erklärt, das Verfahren gemäß Abschnitt 301 des „Trade Act of 1974“ zu beenden. (BS)

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