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Wirtschaftsrecht in den Golfstaaten
Saudi-Arabien, die VAE und Katar sind wichtige Handelspartner Deutschlands. Doch wie genau kennen Sie das Recht in diesen Ländern? (Veranstaltungsankündigung: Webinar am 16. Juni 2021)
25.05.2021
Von Jakob Kemmer | Bonn
Bereits vor 40 Jahren begann auf der arabischen Halbinsel, auch durch Gründung des Golfkooperationsrates (GCC) im Mai 1981, eine Entwicklung hin zu gemeinsamen rechtlichen Standards, unter anderem im Investitionsrecht. Aber auch auf den Feldern des gewerblichen Rechtsschutzes, der Schiedsgerichtsbarkeit oder des Steuerrechts existieren bereits gemeinsame Übereinkommen, die ein Engagement vor Ort deutlich erleichtern können.
Gerade das gemeinsame GCC-Patentamt vermeidet beispielsweise durch ein einheitliches Patentregistrierungssystem Kosten für die Aufrechterhaltung von Patenten in jedem der sechs Länder und ist ein gutes Beispiel für die Vorteile einer zunehmenden Rechtsvereinheitlichung innerhalb der Golfstaaten.
Auf seiner letzten Sitzung Anfang des Jahres 2021 hat der Oberste Rat des GCC allerdings beschlossen, das bestehende GCC-Patentgesetz zu ändern. Erwartet werden Änderungen in Richtung eines noch weiter harmonisierten, einheitlichen Patentgesetzes. Dazu gab das Patentamt eine Erklärung ab, nach der bis zum Inkrafttreten der Änderung vorübergehend keine neuen Anmeldungen für GCC-Patente mehr entgegengenommen werden.
Veranstaltungsankündigung:
Wenn Sie Näheres dazu oder zu anderen wirtschaftsrechtlichen Entwicklungen in den Golfstaaten erfahren möchten, laden wir Sie herzlich zu unserem Webinar „Rechtsvereinheitlichung im Golfkooperationsrat“ am 16. Juni um 14 Uhr ein. Die Teilnahme ist kostenfrei. Hier gelangen Sie zur Anmeldung.