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Branchen | Griechenland | Abfallwirtschaft

Marktchancen

Dank der strengen Ziele des neuen Abfallplans entstehen große Chancen auf dem griechischen Abfallmarkt.

Von Michaela Balis | Athen

Überarbeiteter Abfallplan führt Neuerungen ein

Die griechische Regierung aktualisierte im Jahr 2020 den Nationalen Plan für das Abfallmanagement (FEK A´185, 29.09.2020) und revidierte die bereits ehrgeizig angesetzten Recyclingziele. Der Plan gilt bis 2030 und ist an die Forderungen der EU-Richtlinien über Abfälle 2018/851, über Verpackungen und Verpackungsabfälle 2018/852 sowie über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt 2019/904 angepasst.

Die Maßnahmen für die Erreichung der Ziele wurden anschließend im Gesetz G.4819 vom 23. Juli 2021 festgehalten und die genannten EU-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt.

Abfallaufkommen in Griechenland (Tonnen pro Jahr)

 Abfallentstehung

2018

Alle NACE Aktivitäten plus Haushalte

45.592.603

Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden

25.704.903

Verarbeitendes Gewerbe / Herstellung von Waren

5.360.940

Private Haushalte

4.607.377

Energieversorgung

3.459.811

Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung

2.748.761

Baugewerbe / Bau

2.286.467

Dienstleistungen

843.055

Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

485.143

Quelle: Eurostat

Gebühr soll für weniger Abfall auf Deponien sorgen

Zu den wichtigsten Zielen des neuen Abfallplans zählen unter anderem:

  • Bis 2030 muss die Deponiequote für Siedlungsabfälle bei unter 10 Prozent liegen.
  • Bis 2022 sollen alle unkontrollierten Deponien saniert sein.
  • Bis Ende 2022 sollen alle Bioabfälle an der Quelle bereits getrennt gesammelt oder gleich recycelt werden.

Das erste erwähnte Ziel stellt eine große Herausforderung dar, zumal der Anteil der Siedlungsabfälle, der auf Deponien landet, im Jahr 2018 bei 78,4 Prozent lag. Der letzte Abfallplan ging für 2020 von einer Deponiequote in Höhe von 26 Prozent aus.

Um dieses Ziel zu erreichen, führt das neue Gesetz eine Deponiegebühr ein. Die zuständigen Träger auf Gemeinde- oder regionaler Ebene müssen 20 Euro pro Tonne für Siedlungsabfälle an die nationale griechische Recyclinggesellschaft EOAN zahlen. Bis 2027 soll die Gebühr auf 55 Euro pro Tonne angehoben werden.

Griechenland zahlt weiterhin Strafgelder an die Europäische Kommission für 52 unkontrollierte Deponien. Dabei handelt es sich um Deponien, die entweder unrechtmäßig in Betrieb, oder nicht saniert sind, oder sich in Gemeinden befinden, die über keine Abfallverwaltungsanlagen verfügen.

Wiederverwertung von Abfällen wird im neuen Abfallplan großgeschrieben

Um die separate Sammlung von Bioabfällen zu fördern, sieht das neue Gesetz verursacherbezogene Gebührensysteme („Pay-as-you-throw“) vor. Diese Regelung gilt unter bestimmten Voraussetzungen ab 2023 für alle Einwohner in Gemeinden über 100.000 Einwohnern, für Gastronomiebetriebe in Gemeinden über 20.000 Einwohnern sowie für Hotelbetriebe mit über 100 Betten in Gemeinden mit über 10.000 Einwohnern. Ab 2028 gilt das System für alle Einwohner in Gemeinden mit über 20.000 Einwohnern. Die zuständigen Träger können für die nötige Infrastruktur und Technologien Fördermittel, zum Beispiel im Rahmen des neuen EU-Partnerschaftsvertrags (ESPA) erhalten.

Abfallbewirtschaftungsmaßnahmen Siedlungsabfälle (2019)
Abfallbewirtschaftungsmaßnahme

Anteil in %

Deponien

77,7

Recycling

21,0

Kompostierung

-

energetische Verwertung

1,3

keine neueren Daten verfügbar.Quelle: Eurostat

Es sollen moderne Abfallverwertungsanlagen sowie Anlagen für die energetische Nutzung von Abfällen gebaut werden. Von den Abfallresten sollen fortan sekundäre alternative Brennstoffe hergestellt werden. Diese Projekte können über Fördermittel des EU-Partnerschaftsvertrag 2021-2027 kofinanziert werden. Dazu kommt die Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung für Abfälle über bestehende oder neue Recyclingsysteme, zum Beispiel für Textilien, Pharmaprodukte und Plastikabfälle aus der Agrarwirtschaft. Die separate Sammlung von mindestens 11 Abfallströmen gegenüber4 heute, unter anderem Textilien, gefährliche Haushaltsabfälle und Medikamente ist auch angedacht.

Das Gesetz 4819/2021 sieht die Einführung von neuen Recyclingsystemen für Abfälle, zum Beispiel Möbel, Matratzen, Bioabfälle, Pflanzenschutzverpackungsabfälle, Textilien vor. Zusätzlich wird die Einführung von Pfandsystemen für Plastik- und Aluminiumflaschen sowie für Einweggläser auch erwähnt.

Neues Abfallgesetz eröffnet Marktchancen

Das neue Abfallgesetz G. 4819/2021 schafft neue Tätigkeitsbereiche für Abfallentsorgungsunternehmen, zum Beispiel mit der Einführung neuer Abfallströme, zum Beispiel für Textilien, Möbel oder pharmazeutische Erzeugnisse sowie mit der Einführung von Pfandsystemen für Einwegflaschen. Neue Technologien aber auch Tonnen werden gefragt sein. Auch die Verpflichtung der Gemeinden ab 2023 sowie ab einer bestimmten Einwohnerzahl, Bioabfälle getrennt zu sammeln, wird den Bedarf, zum Beispiel an braunen Tonnen steigern.

Abfallbewirtschaftungsmaßnahmen für das gesamte Abfallaufkommen (2020)
Abfallbewirtschaftungsmaßnahmen

Anteile in %

Deponien

63,9

Recycling

23,8

Verfüllung

9,1

sonstige Beseitigung

1,4

energetische Verwertung

1,8

Verbrennung

0,0

Quelle: Eurostat

Zuständigkeiten für die Abfallverwaltung liegen auf lokaler Ebene

Seit 2017 liegt die Verantwortung bei den Gemeinden gemäß Gesetz G. 4496/2017. Die Gemeinden verwalten ihr Recyclingmaterial selbst und können damit Einnahmen generieren. Voraussetzung dafür war die Einführung der Mülltrennung an der Quelle in vier Strömen: Glas, Papier, Plastik, Aluminium. Mit dem neuen Gesetz G. 4819/2021 sind die Gemeinden auch für die separate Sammlung von Bioabfällen zuständig.

Die Regionen schreiben über die regionalen Träger für die Abfallverwaltung die Abfallverwaltungsanlagen aus. In einigen Regionen, zum Beispiel Thessalien, gibt es mehr als einen Träger für die Abfallverwaltung, entweder auf Bezirk- oder auf Gemeindeebene. Im Griechischen Abfallplan sind 22 öffentliche Träger angegeben.

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