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Zollmeldung Guinea Einfuhrverbote

Guinea ändert Altersgrenze für importierte Gebrauchtfahrzeuge

Aktuell dürfen gebrauchte Fahrzeuge bis zu einem Alter von 13 Jahren eingeführt werden.

Laut Pressemeldungen hat die Regierung Guineas für die Einfuhr und die Nutzung von Gebrauchtfahrzeugen eine allgemeine Altersgrenze von 13 Jahren festgelegt. Rechtliche Grundlage ist das Präsidialdekret D/2021/071/PRG/SGG vom 2. März 2021.

Zuvor galten, je nach Fahrzeugtyp, unterschiedliche Altersgrenzen, beispielsweise 8 Jahre für Pkw und 12 Jahre für landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge und Straßenbaumaschinen.

Für die Verschiffung von Gebrauchtfahrzeugen ist eine technische Prüfbescheinigung erforderlich. Die Altersgrenze für einzuführende Fahrzeuge wird ab dem Datum ihres ersten Inverkehrbringens im Ausland berechnet.

Bei Verstößen gegen die Bestimmungen des Dekrets wird eine Geldbuße in Höhe des Marktwerts des Fahrzeugs verhängt. Außerdem wird das betreffende Fahrzeug auf Kosten des Empfängers vernichtet oder wiederausgeführt.

Zeitungsberichten zufolge sollte ab 15. Juli 2021 eine technische Begutachtung aller Fahrzeuge und Straßenmaschinen vor ihrer Verschiffung durch das Unternehmen Eguims SARL eingeführt werden. Diese Regelung wurde nach einer Pressemeldung vom 12. Juli 2021 wieder ausgesetzt.


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