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Rechtsbericht | Israel | Datenschutzrecht

Datenschutzrecht in Israel

Eine aktuelle Gerichtsentscheidung sowie ein kürzlich verabschiedetes Gesetz auf dem Gebiet des Datenschutzes geben Anlass, diese Rechtsmaterie etwas genauer zu untersuchen.

Von Jakob Kemmer | Bonn

Rechtsgrundlagen des israelischen Datenschutzrechts

Für das Datenschutzrecht in Israel gibt es zwei wesentliche normative Anknüpfungspunkte. Zum einem nennt bereits Art. 7 des israelischen Grundgesetzes den Begriff der Privatsphäre, die es von staatlicher Seite zu schützen gilt. Zum anderem gibt das Gesetz zum Schutz der Privatsphäre einen einfachgesetzlichen Schutz vor Datenmissbrauch sowie einen einklagbaren Informationsanspruch bei Datenerhebung durch Dritte. Es gilt in Israel für alle privaten, gewerblichen und öffentlichen Stellen, die personenbezogene Daten besitzen oder verarbeiten. 

Zwar legt das Datenschutzgesetz seinen Anwendungsbereich nicht ausdrücklich fest, es wird aber überwiegend davon ausgegangen, dass er sich auf Handlungen innerhalb Israels beschränkt. Es ist daher teilweise umstritten, ob das Datenschutzgesetz auch für ausländische Unternehmen gilt, die persönliche Daten von ansässigen Israelis verarbeiten. Sollten die Bestimmungen des Gesetzes dabei verletzt werden, wird jede weitere Verwendung der Daten außerhalb Israels der Partei in Israel zugerechnet, die den Datenmissbrauch zu vertreten hat.

Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere exekutive Richtlinien und Verordnungen, die datenschutzrechtliche Bestimmungen enthalten. Die 2006 gegründete Datenschutzbehörde, die dem Justizministerium untersteht, gibt beispielsweise regelmäßige Erlasse heraus, die Einzelheiten zum Umgang öffentlicher Stellen mit sensiblen Daten regeln. Sie hat administrative und strafrechtliche Ermittlungsbefugnisse und kann im Einzelfall auch Bußgelder verhängen.

Zudem gibt es noch die Ausführungsbestimmungen zum Gesetz zum Schutz der Privatsphäre, die Verfahrensfragen bei Datenmissbrauch zum Inhalt haben.

Datenschutz und Corona in Israel

Am 6. Januar 2021 schloss die israelische Regierung ein „Memorandum of Understanding“ mit dem Pharmakonzern Pfizer. Ziel dieser Übereinkunft aus israelischer Perspektive ist es, innerhalb der eigenen Bevölkerung möglichst schnell das Stadium der „Herdenimmunität“ zu erreichen. Im Gegenzug übermitteln die israelischen Behörden die Daten der Geimpften an Pfizer, die dort Aufschluss über den Erfolg der Impfkampagne geben sollen. Diese Datenübermittelung ist logistisch und technisch deswegen so schnell umzusetzen, da in Israel die Pflicht besteht, sich in einer der vier öffentlichen Krankenkassen zu versichern. Diese haben bereits fast alle Versicherten in elektronischen Gesundheitsregistern erfasst und führen die Impfungen in Eigenregie durch.  

Um der Impfkampagne weiteren Schwung zu verleihen, hat das israelische Parlament (Knesset) am 24. Februar 2021 ein zusätzliches Änderungsgesetz (auf Hebräisch) zur nationalen Gesundheitsverordnung von 1940 verabschiedet (am 28. Februar 2021 im Gesetzblatt veröffentlicht), das das Gesundheitsministerium, nicht aber die öffentlichen Krankenkassen dazu ermächtigt, ihre Informationen auch über ungeimpfte Personen an lokale Behörden, das Bildungsministerium und an das Arbeitsministerium mit dem Zweck zu übermitteln, Menschen zu einer Impfung zu bewegen.

Um einen ausreichenden Datenschutz zu gewährleisten und den Missbrauch der Informationen zu verhindern, schreibt das Gesetz allerdings auch vor, dass die Informationen ausschließlich zur Förderung der Impfkampagne verwendet werden dürfen und nach ihrer Verwendung, spätestens aber 60 Tage nach Übermittlung wieder gelöscht werden müssen.

Aktuelle pandemiebedingte Entwicklungen im Datenschutzrecht

Einstweilige Verfügung des Obersten Gerichtshofes

Gegen das Gesetz vom 24. Februar 2021 hat der Oberste Gerichtshof Israels nun am 9. März 2021 eine einstweilige Verfügung (auf Hebräisch) an das Gesundheitsministerium erlassen. Diese untersagt es ihm, personenbezogene Daten von Ungeimpften an lokale Behörden und die Ministerien für Bildung und Arbeit weiterzugeben.

Das Gericht deutete in seiner Verfügung auch an, dass es in dem Gesetz vom 24. Februar 2021 sogar eine Verletzung von Art. 7 des Grundgesetzes sieht. Dazu ist die israelische Regierung nun aufgefordert, eine Erklärung abzugeben. Das Gericht verlegte den Fall außerdem in ein erweitertes Gremium mit sieben statt wie üblich mit drei Richtern, was die Bedeutung des Falles und der Materie unterstreicht.

Die Richter stießen sich an der fehlenden Verhältnismäßigkeit des Gesetzes. Laut den Richtern schöpfte das Gesetz nicht zuerst ein milderes Mittel aus, das zur Zielerreichung genauso geeignet gewesen wäre. Dies hätte beispielsweise die Beteiligung gerade der vier öffentlichen Krankenkassen sein können, da diese, wie beschrieben, durch die Einrichtung der Gesundheitsregister bereits rechtmäßig im Besitz der persönlichen Daten von nicht geimpften Personen sind und sich daher besser für diese Aufgabe eignen würden.

Das Gesundheitsministerium prüft aktuell nun diese Möglichkeit. Gleichzeitig hat es aber auch einen neuen Vorschlag für ein Verfahren zur Weitergabe der persönlichen Daten von ungeimpften Personen an die lokalen Behörden und deren anschließende Verwendung unterbreitet. Ob dieser nun einer weiteren gerichtlichen Prüfung standhalten würde, bleibt jedoch abzuwarten.

Gesetz über Quarantäne mit einem „elektronischen Ortungsgerät"

Das 7. Änderungsgesetz (auf Hebräisch) vom 17. März 2021 zum israelischen „Coronavirus- Gesetz“ (im Gesetzblatt veröffentlicht am 18. März 2021) hat zudem eine Neuerung gebracht, die international für Interesse gesorgt hat. Denn das Gesetz schafft die Möglichkeit für einen Einsatz von elektronischen und digitalen Ortungsgeräten zur Durchsetzung der verpflichtenden Isolierung von aus dem Ausland zurückkehrenden Personen, die sich lieber zu Hause als in einem von der Regierung vorgeschriebenen Hotel isolieren möchten.

Das Armband kann entweder am Handgelenk oder am Knöchel getragen werden. Es übermittelt jederzeit den Standort des Trägers über Bluetooth- und GPS-Technologie und verbindet sich mit dem Mobiltelefon des Benutzers. Die Behörden werden benachrichtigt, sobald der Benutzer die vorgeschriebene Isolationszeit verletzt.



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