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Wirtschaftsumfeld | Israel | Importregime

Einfuhr nach Israel wird erheblich vereinfacht

Der Großteil der Warenprüfungen wird durch eine Konformitätserklärung des Importeurs ersetzt. Die Regierung hofft auf niedrigere Verbraucherpreise und ein breiteres Einfuhrangebot.

Von Wladimir Struminski | Jerusalem

Im Rahmen der Haushaltsgesetzgebung hat das israelische Parlament eine weitgehende Liberalisierung der Einfuhr beschlossen. Die Reform wurde in dem sogenannten Regulierungsgesetz verankert, das parallel zum eigentlichen Haushaltsgesetz verabschiedet wird. Das Gros der Reform soll im Juni 2022 in Kraft treten.

Weniger Formalitäten - mehr Nachkontrollen

Kernpunkt des Gesetzes ist ein weitgehender Verzicht auf die Prüfung importierter Waren durch die Zollbehörden. Zu diesem Zweck werden zuerst internationale, vor allem EU-Normen zu verbindlichen israelischen Normen erklärt. Im zweiten Schritt begnügt sich der Zoll mit der Erklärung des Importeurs, die von ihm eingeführten Erzeugnisse entsprächen der für sie geltenden Norm. Damit darf das Gros aller Produkte ohne weitere Formalitäten ins Land gebracht werden.

Wohl behält sich die Regierung die Befugnis vor, die Qualität und Normkonformität der Waren zu überprüfen. Allerdings soll dies durch Kontrollen im Handel geschehen. Die Prüfungen sollen nach einem im Voraus erarbeiteten Plan, aber auch bei Hinweisen auf fehlerhafte Produkte durchgeführt werden.

Mehr Verantwortung für Importeure

Mit dem neuen System fällt den Importeuren eine größere Verantwortung für die Einhaltung der Normen zu. Gleichzeitig werden die Geldstrafen für Verstöße erhöht. Im Extremfall, so das Wirtschaftsministerium, können sich die Strafen auf "Millionen Neue Schekel" pro Fall belaufen. Ein Schekel entspricht 33 US-Cent.

Gleichzeitig hat das Wirtschaftsministerium Gespräche mit der Versicherungswirtschaft aufgenommen, um neue Versicherungsinstrumente für die Haftpflicht der Importeure zu schaffen.

Nur bei einer Minderheit der Importtransaktionen behält sich die Regierung das Recht vor, eine teilweise oder sogar eine komplette Überprüfung der Waren durch den Zoll vor der Freigabe anzuordnen. Allerdings soll dies nur aus triftigen Gründen und in begründeten Fällen möglich sein. Unter anderem werden die Zollbehörden ein System zur Risikoeinschätzung für Importgüter anwenden, mit dessen Hilfe verdächtige Fälle ermittelt werden können.

Breiteres Warenangebot auch dank Paralleleinfuhr

Das wichtigste wirtschaftspolitische Ziel der Reform ist es, die Einfuhr zu erleichtern, den Marktwettbewerb zu stärken und damit die Lebenshaltungskosten zu senken. Auch die Importtätigkeit selbst wird vereinfacht, sodass das Wirtschaftsministerium mit einem Anstieg der Zahl der Importfirmen und der Importtransaktionen rechnet.

Nach Angaben des Ressorts werden unter dem gegenwärtigen Importregime jährlich 450.000 Anträge auf die Freigabe importierter Warenpartien gestellt. Hiervon werden 56 Prozent aufgrund der Konformitätserklärung freigegeben, während 44 Prozent einer Prüfung unterzogen werden. Nach der Durchführung der Reform rechnet das Wirtschaftsressort mit einem Anstieg der Importsendungen um 11 Prozent. Dabei sollen nur 13 Prozent der Freigabeanträge erst nach einer Zollprüfung beschieden werden, während die restlichen 87 Prozent aufgrund der Konformitätserklärung des Importeurs ins Land gelangen dürfen.

Zugleich soll die sogenannte Paralleleinfuhr vereinfacht werden. Dabei handelt es sich um Importe durch unabhängige Vertriebsunternehmen, die ihre Ware nicht nur vom Produzenten, sondern auch von Dritten beziehen dürfen und nicht als offizielle Vertriebspartner des Herstellers auftreten.

Erleichterungen bei der Einfuhr von Nahrungsmitteln und Kosmetika

Erleichterungen wurden auch für die Einfuhr von Nahrungsmitteln beschlossen, für die wegen potenzieller Gesundheitsrisiken besondere Bestimmungen gelten. Nach bisheriger Praxis wurden importierte Nahrungsmittel in zwei Gruppen aufgeteilt: „normal“ und „risikobehaftet“. Die sogenannten normalen Nahrungsmittel können aufgrund einer Konformitätserklärung des Importeurs auf den Markt gebracht werden, während risikobehaftete einer Prüfung unterzogen werden. Darunter fallen vor allem verderbliche Waren.

Im Rahmen der Reform wird eine dritte Kategorie eingeführt, die Einfuhr durch einen sogenannten befähigten Importeur. Importeure dieser Kategorie werden auch "risikobehaftete" Nahrungsmittel aufgrund einer Konformitätserklärung einführen dürfen. Allerdings müssen sie den Nachweis erbringen, dass sie befähigt sind, die Qualität der Produkte auf dem Transportweg vom Ursprungsland nach Israel zu garantieren.

Zudem erfuhr die Regulierung der Produktion und des Vertriebs von Kosmetika Änderungen. Die bisher strenge Kontrolle durch das Gesundheitsministerium, die für die Zulassung eines kosmetischen Produkts erforderlich ist, soll ab Januar 2023 durch die Konformitätserklärung ersetzt werden.

Das gilt nicht nur für den Verkauf in Israel, sondern auch für den Export israelischer Kosmetika. Damit, so das Wirtschaftsministerium, übernehme Israel europäische Grundsätze der Marktregulierung für kosmetische Produkte. Hersteller beziehungsweise Importeure tragen somit eine höhere Verantwortung für die Qualität und Dokumentation.

Details werden noch ausgearbeitet

Wie das Wirtschaftsministerium bei einer digitalen Konferenz mit rund 300 Importeuren einräumte, befinden sich die detaillierten Ausführungsbestimmungen der gesetzlichen Neuregelungen noch in der Vorbereitungsphase. Das Ministerium sagte zu, alle aufkommenden Zweifelsfälle zu klären und für Anliegen von Importeuren offen zu sein.

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