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Kanada: Investitionsrecht

Grundsätzlich unterliegen ausländische Investitionen dem kanadischen Investitionsgesetz (Investment Canada Act).

Von Jan Sebisch | Bonn

Modernisierung des Investment Canada Act 

In Bezug auf das Investitionsrecht in Kanada ist zu berücksichtigen, dass am 7. Dezember 2022 die kanadische Regierung die Bill C-34 vorgeschlagen hat, die den Investment Canada Act modernisieren soll. 

Die Bill C-34 zielt darauf ab, Kanadas Ansatz zur nationalen Sicherheitsüberprüfung eingehender Auslandsinvestitionen an die Überprüfungsregelungen der USA anzupassen, mit besonderem Schwerpunkt auf Investitionen in sensiblen Wirtschaftssektoren (zum Beispiel der Gesundheitssektor).

Nach dem derzeitigen Rechtsrahmen können nicht-kanadische Investoren unter anderem in kanadische Unternehmen investieren, ohne die Regierung darüber in Kenntnis zu setzen, solange der Investor nicht die Kontrolle über das kanadische Unternehmen erlangt.

Mit Inkrafttreten der Bill C-34 wird sich dies ändern. Sobald die Gesetzesänderungen in Kraft treten, ist ein nicht-kanadischer Investor unter anderem verpflichtet, bei der kanadischen Regierung einen Vorabschlussantrag (pre-closing filing) zu stellen, insofern er eine Investition in einem sensiblen Sektor tätigen möchte, die die nationale oder wirtschaftliche Sicherheit Kanadas beeinträchtigen könnte.

Die Bill C-34 wird voraussichtlich im Verlaufe des Jahres 2023 in Kraft treten. Bis dahin gelten noch die im Rahmen dieses Berichtes erläuterten Grundsätze. 

Rechtsgrundlagen

Bei dem Investment Canada Act handelt es sich um ein Bundesgesetz mit einem umfassenden Anwendungsbereich. Mit Ausnahme von Geschäftsaktivitäten im Zusammenhang mit dem kulturellen Erbe Kanadas (cultural businesses), wie zum Beispiel im Bereich des Verlagswesens und Rundfunks, ist die Investment Review Division (Investment Canada) für die Umsetzung des Investment Canada Act unter der Leitung des Minister of Innovation, Science and Economic Development Canada zuständig. Für die cultural businesses ist das Department of Canadian Heritage zuständig.

Erwerb/Neugründung eines Unternehmens

Im Rahmen des Investment Canada Act ist grundsätzlich zwischen dem Erwerb eines in Kanada bereits existierenden Unternehmens und der Neugründung eines Unternehmens zu unterscheiden. Die Regelungen des Investment Canada Act sind sehr komplex und umfassend.

Ein "direkter Erwerb" (direct acquisition) im Sinne des Investment Canada Act liegt vor, wenn im Rahmen des Erwerbs eines kanadischen Unternehmens durch den Erwerb alle wesentlichen Vermögenswerte oder die Mehrheit (in einigen Fällen ein Drittel) der stimmberechtigten Anteile erlangt werden. Ein direkter Erwerb ist grundsätzlich überprüfbar, wenn der Wert der erworbenen Vermögenswerte 5 Millionen kan$ oder mehr beträgt.

Ein "indirekter Erwerb" (indirect acquisition) im Sinne des Investment Canada Act liegt vor, wenn durch den Erwerb einer nicht-kanadischen Muttergesellschaft die Kontrolle über ein kanadisches Unternehmen erlangt wird. Ein indirekter Erwerb ist grundsätzlich überprüfbar, wenn (1) der Wert der kanadischen Vermögenswerte weniger als oder gleich 50 Prozent des Wertes aller im Rahmen der Transaktion erworbenen Vermögenswerte beträgt und der Wert der kanadischen Vermögenswerte 50 Millionen kan$ oder mehr beträgt, oder (2) der Wert der kanadischen Vermögenswerte mehr als 50 Prozent des Wertes aller der im Rahmen der Transaktion erworbenen Vermögenswerte beinhaltet und der Wert des kanadischen Vermögens 5 Millionen kan$ oder mehr beträgt.

Ferner kann der Erwerb der Kontrolle über ein bestehendes kanadisches Unternehmen oder die Gründung eines neuen Unternehmens auch unabhängig von den Vermögenswerten überprüfbar sein, wenn es sich bei dem kanadischen Unternehmen um ein Kulturunternehmen beziehungsweise um ein Unternehmen handelt, das in einem Geschäftsbereich tätig ist, der einen Bezug zum kulturellen Erbe Kanadas aufweist oder die nationale Sicherheit betrifft.

Der Investment Canada Act spiegelt die von Kanada als Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO) eingegangenen Verpflichtungen wider. Im Falle eines direkten Erwerbs durch einen (nicht kanadischen) "WTO-Investor" (das heißt ein Investor, der von Personen kontrolliert wird, die in WTO-Mitgliedsländern ansässig sind), der kein ausländisches staatliches Unternehmen ist, erhöht sich die Schwelle von 5 Millionen kan$ für Direktinvestitionen auf einen "Unternehmenswert" von 1,141 Milliarden kan$. Die für WTO-Investoren geltende höhere Schwelle findet keine Anwendung, wenn das kanadische Unternehmen in einem Geschäftsbereich tätig ist, der in Bezug zum kulturellen Erbe Kanadas steht. Ein indirekter Erwerb durch einen nicht staatlichen ausländischen WTO-Investor unterliegt nur der Anzeigepflicht und ist grundsätzlich nicht überprüfbar. Voraussetzung hierfür ist auch, dass es sich hierbei um kein Unternehmen handelt, das in den Bereich der cultural businesses fällt.

Höhere Schwellenwerte für Direktinvestitionen können sich im konkreten Einzelfall aus etwaigen Handelsabkommen ergeben.

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