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Kovalchuk_RZ | © Goldbeck Solar GmbH

Special Kasachstan Solarenergie

Kommerzielle Banken geben keine Kredite für Steppen-Solarparks

Multilaterale Entwicklungsbanken finanzieren Solarparks in Zentralasien. Lokale Behörden können sich aber schwertun, die nötigen Transparenzkriterien zu erfüllen.

Von Lukas Latz, Quentin Blommaert | Berlin, Bonn

Für beide Anlagen, die Goldbeck Solar in Kasachstan betreibt, erhielt das Unternehmen Kredite von der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD). Der Start des Projekts in Saran erfolgte zunächst ohne Fremdfinanzierung. 

Der Datenbank der EBRD zufolge erfolgte der Abschluss des Kreditvertrages am 17. Oktober 2018. Zu diesem Zeitpunkt war das Baumaterial bereits drei Monate ausgeliefert. Der Solarpark befand sich bereits seit Juli 2018 im Aufbau.

„Wir haben die Anlagen ursprünglich über die eigenen Mittel finanziert und dann nach einer gewissen Zeit die Finanzierung mit Darlehen der EBRD umstrukturiert“, sagte Olga Kovalchuk, Senior Investment Managerin bei Goldbeck Solar.

Kovalchuk zufolge ist eine wichtige Besonderheit bei der Finanzierung von Solarprojekten die geringe Anzahl von Kreditgebern: „Neben EBRD und anderen multilateralen Banken, die Solarprojekte finanzieren, gibt es keine konkurrenzfähigen Kreditangebote von Privatbanken, wie man das grundsätzlich aus Europa oder anderen Ländern kennt.“

Auch eine Investitionsgarantie der Bundesregierung hat Goldbeck Solar für das Projekt nicht erhalten.

Kasachische Behörden müssen bei Due Dilligence aktiv unterstützt werden

Kasachische Behörden hatten zum Teil wenig Erfahrung, die Transparenzkriterien der EBRD zu erfüllen. Auch wenn der Staat nicht Vertragspartner im Kreditvertrag ist, benötigt die Bank eine Vielzahl von Informationen von staatlichen Behörden.

„In jeder Projektfinanzierung werden Sicherheiten für bewegliches und unbewegliches Vermögen gestellt. Gelder auf den Konten und Rechte aus dem Power-Purchase-Agreement werden verpfändet“, sagt Kovalchuk. Die regionalen und lokalen Behörden sind verantwortlich für formelle Schritte der Eintragung von Sicherheiten. Als Investor musste Goldbeck Solar kasachischen Behörden beim korrekten Ausstellen notwendiger Dokumente aktiv unter die Arme greifen.

„Das war am Anfang eine Lernkurve, die die lokalen Behörden nehmen mussten“, sagt Kovalchuk. „Mit dem Wissen, das wir und das Team von EBRD mitbrachten, mussten wir die lokalen Behörden unterstützen, wenn es um operative Themen ging, wie etwa 'Wie trägt man eine gewisse Sicherheit korrekt ein?', 'Wie stellt man Registrierungszertifikate aus?'. Das waren erwartungsgemäß eher neue Themen für die lokalen Behörden.“

Auf Anfrage erklärt die EBRD dazu, dass es auf jedem Markt Probleme mit der Ausformulierung der Dokumentation kommen kann. Die EBRD bemühe sich, den Prozess zu erleichtern, insofern es von der Bank abhänge.

Vor dem Abschluss des Kreditvertrages führte die EBRD eine Due-Dilligence-Prüfung durch, in der die Bank die finanzielle, juristische und technische Dimension eines Projekts gründlich überprüft. Zur technischen Überprüfung gehört auch ein Besuch der Anlage durch einen technischen Berater der Bank.

Kreditvergabe ist geknüpft an Frauenförderungsprogramm

Im Rahmen des Kreditvertrags wurde zudem vereinbart, dass sich Goldbeck Solar an einem EBRD-Programm zur Förderung von Frauen im Erneuerbare-Energien-Sektor beteiligt. „Dieses soll durch einen verbesserten Zugang zu einer qualitativ hochwertigen technischen Ausbildung, die Sensibilisierung für die Beschäftigungsmöglichkeiten in diesem Sektor (für Frauen und Männer) und durch die Unterstützung von Unternehmen realisiert werden“, erklärt Kovalchuk. "Im Rahmen der Initiative werden Ausbildungs- und Praktikumsmöglichkeiten im Bereich der erneuerbaren Energien für Studentinnen der örtlichen Berufsschulen und Universitäten angeboten."

Arbeit mit drei Währungen führt zu hohem Verwaltungsaufwand

Die Auszahlung des Darlehens erfolgt zum Teil in der lokalen Währung Tenge und zum Teil in US-Dollar. „Bei einem solchen Projekt arbeiten wir immer mit drei Währungen“, sagt Kovalchuk. Einige wichtige Verträge für Installation und Betriebsführung würden in Euro abgewickelt. Auch die Vergütung für den eingespeisten Strom erfolgt in der lokalen Währung. Kovalchuk betont: „Die Zusammenarbeit mit dem Netzbetreiber KEGOC funktioniert reibungslos. Alle Zahlungen des Stromabnehmers, einer hundertprozentigen Tochter des Netzbetreibers, erfolgen ohne Verzögerung.“

Die deutsche Rechtsberatung Rödl und Partner hat ein Büro im kasachischen Almaty. Die Kanzlei kann internationale Investoren dabei unterstützen, Ihre Investitionsvorhaben zu realisieren. Zu einer häufig auftretenden Schwierigkeit zählt laut Michael Quiring, Partner von Rödl und Partner in Almaty, die Wirtschaftsprüfung gegenüber Kasachstans Investitionsbehörde: „Wenn Sie sich mit der kasachischen Investitionsbehörde über gewisse Steuer- und Zollerleichterungen geeinigt haben, dann wollen die natürlich auch überprüfen, ob Sie die vereinbarte Summe auch wirklich investiert haben. Wenn der Wechselkurs in dem Zeitraum schwankt, in dem ein Unternehmen investiert, kann der Nachweis über die investierte Summe jedoch gar nicht so einfach sein. Die kasachische Investitionsbehörde schaut erst einmal darauf, was Sie in Tenge investiert haben. Der Unternehmer schaut natürlich darauf, was er in Euro oder in US-Dollar investiert hat.“

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