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Zollbericht Katar Einfuhrabgaben

Zölle und Einfuhrabgaben

Die meisten Waren werden mit fünf Prozent verzollt.

Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn

Laut Zolltarif fällt bei der Einfuhr der meisten Waren ein Zoll in Höhe von fünf Prozent an. Für mehr als 800 Waren (Liste) gelten tarifliche Zollbefreiungen. Die Zollverwaltung erhebt außerdem verschiedene Gebühren für ihre Dienstleistungen und die Lagerung von Waren. Die Zollabgaben können in einem Zollrechner von Qatar Customs recherchiert werden.

Eine Umsatzsteuer hat Katar noch nicht eingeführt. Weitere Informationen zu Steuern sind auf der Webseite der Steuerbehörde "General Tax Authority" zu finden.

Verbrauchsteuern fallen seit Januar 2019 in Höhe von 100 Prozent für Tabakwaren, Energy Drinks und "besondere Waren" an. Zu den "besonderen Waren" gehören Produkte wie Schweinefleisch oder Alkohol, die nur mit einer Lizenz eingeführt werden dürfen. Sprudelgetränke mit zugesetztem Zucker werden mit 50 Prozent Verbrauchsteuer belastet.

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