Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Rechtsmeldung | Kenia | Wirtschaftsrecht

Änderungen im Wirtschaftsrecht

Durch den Business Laws (Amendment) Act entstehen Änderungen unter anderem im Vertrags-, Gesellschafts-, Steuer- und Insolvenzrecht.

Von Katrin Grünewald | Bonn

In dem Gesetz, das am 31. März 2021 vom kenianischen Präsidenten unterzeichnet und einen Tag später im Gesetzblatt veröffentlicht wurde, ist vorgesehen, dass offizielle Dokumente kenianischer Unternehmen nicht mehr nur dann rechtsgültig sind, wenn sie mit dem Firmensiegel versehen wurden. Ausreichend ist hingegen die Unterschrift von zwei dazu autorisierten Personen. Die dahingehende Änderung des Gesellschaftsrechts trat bereits letztes Jahr in Kraft. Nun wurde auch das Vertragsrecht angepasst. 

Darüber hinaus können Hauptversammlungen jetzt auch als hybride oder rein digitale Veranstaltung durchgeführt werden. Bisher war dies nur möglich, wenn die Articles of Association des jeweiligen Unternehmens dies vorsahen. Bei dieser Vorschrift handelt es sich im Wesentlichen um eine Verschriftlichung mehrerer gerichtlicher Entscheidungen, die im Zuge der Coronapandemie in verschiedenen Fällen digitale Hauptversammlungen für zulässig erklärt hatten. Unternehmen sind künftig verpflichtet, in ihrem Einberufungsschreiben auf die Teilnahmemöglichkeiten hinzuweisen.

Zu den weiteren Änderungen gehören, dass die Stempelsteuer in Höhe von 100 Kenia-Schilling auf Verträge als pauschale Gebühr abgeschafft wird und Unternehmen vor Beginn der Insolvenz ein Moratorium gewährt wird, um zu verhindern, dass die Gläubiger eine Vollstreckungsklage erheben, während das Unternehmen seine Optionen zur Rettung überprüft.

Zum Thema:

nach oben
Feedback

Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.