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Rechtsmeldung | Litauen | Baurecht

Litauen führt Identifikationsnummern im Baugewerbe ein

Auf einer litauischen Baustelle dürfen ab dem 1. Januar 2022 nur Personen arbeiten, die über eine Identifikationsnummer (Bauarbeiter-ID) verfügen. 

Von Marcelina Nowak | Bonn

Die Einführung der Bauarbeiter-ID ist auf die Änderung des Baugesetzbuches zurückzuführen. Ab dem neuen Jahr muss jeder Bauarbeiter über eine eigene Identifikationsnummer verfügen. Alle Arbeitnehmer und Selbständigen brauchen so eine ID. Ziel ist die Bekämpfung der Schwarzarbeit und der Steuerhinterziehung. 

Der Arbeitgeber ist verpflichtet seinen Arbeitnehmer in eine spezielle Datenbank einzutragen. Ursprünglich sollte eine neue Datenbank durch das litauische Ministerium für soziale Sicherheit und Arbeit eingerichtet werden. Jetzt ist es aber so, dass das bereits bestehende System des Versicherungswesens SODRA dafür genutzt werden soll. Dieses System erfasst nicht nur einheimische Arbeitnehmer, sondern auch alle entsandten Arbeitnehmer. Derzeit ist man dabei, alle Einzelheiten, wie zum Beispiel die Eintragung und die Weitergabe der Daten, zu prüfen.  

Fest steht, dass ohne eine gültige Identifikationsnummer eine erhebliche Strafe droht. Die Einhaltung der neuen Vorgaben wird durch Baustellenbegehungen kontrolliert.  

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