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Portal 21 Malta

Prozessualer Schriftverkehr im Bagatellverfahren jetzt online möglich

Online-Formulare über das maltesische Gerichtsinternetportal abrufbar.

Entsprechend der maltesischen Gesetzesanordnung Nr.--Nummer 164/2013 zur Bagatellverordnung (Small Claims Tribunal (Filing of Acts by Electronic Means) Rules, 2013) können seit 1.7.2013 im Rahmen von Verfahren, die geringfügige Forderungen betreffen, Klagen online erhoben werden. Ebenso kann der Beklagte online auf die Klage erwidern und der Kläger seine Replik online einreichen. Schließlich kann auch die Berufung online eingelegt werden.

Vom maltesischen Gerichtsinternetportal aus führen Links zu den Online-Formularen für die vier oben genannten Konstellationen:

  • EFD021 Notice of Claim – für die Klageeinreichung

  • EFD022 Reply – für die Klageerwiderung

  • EFD023 Counterclaim Reply – für die Replik

  • EFD024 Appeal Application – für die Berufung.

„Elektronische“ Schriftsätze, die außerhalb der Öffnungszeiten der Gerichtsregistratur eingereicht werden, gelten als an dem Werktag eingereicht, an dem die Gerichtsregistratur erstmalig wieder geöffnet hat.

Mehr zum Thema:

  • Informationen zum Bagatellverfahren in Malta auf dem Portal 21

Germany Trade & Invest (24.10.2013)

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