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Wirtschaftsumfeld | Mexiko | Arbeitsrecht

Praktische Erfahrungen mit dem Arbeitsrecht

Das Freihandelsabkommen USMCA enthält Bestimmungen und Kontrollmechanismen zum Arbeitsmarkt. Dadurch soll die arbeitsrechtliche Situation in Mexiko mittelfristig verbessert werden.

Von Edwin Schuh | Mexiko-Stadt

Der im Juli 2020 in Kraft getretene Handelsvertrag USMCA (United States-Mexico-Canada Agreement) enthält ein eigenes Kapitel zum Arbeitsmarkt mit relativ strikten Vorschriften. So muss in der Kfz-Industrie ein Auto zu 40 bis 45 Prozent von Arbeitern gebaut werden, die einen Stundenlohn von mindestens 16 US-Dollar (US$) erhalten, um in den Genuss der Zollvorteile von USMCA zu kommen.

Daneben etabliert USMCA einen Kontrollapparat (Bureau of International Labor Affairs, ILAB), der arbeitsrechtliche Verstöße ahndet und sanktioniert. ILAB ist beim US-Arbeitsministerium angesiedelt und verfügt über ein jährliches Budget von rund 210 Millionen US$ für technische Unterstützung und Überwachung der Einhaltung der Arbeitsregeln von USMCA. Dies betrifft insbesondere Mexiko, wo gesetzliche Regelungen und ihre praktische Umsetzung unter den drei Ländern am weitesten auseinander fallen.

Das USMCA-Abkommen nimmt besonders Mexiko in die Pflicht, den Arbeitsmarkt stärker zu formalisieren. Arbeitnehmerrechte wurden bereits 2019 durch eine nationale Arbeitsmarktreform gestärkt, die den Beschäftigten bei der gewerkschaftlichen Vertretung mehr Mitsprache einräumt. Diese Mitsprache wird nun von ILAB überwacht. Im Jahr 2021 wurde in zwei Fällen (General Motors-Werk in Silao und Tridonex-Werk in Matamoros) konkret Druck ausgeübt, um das Recht der Mitarbeitenden auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen durchzusetzen.

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