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Rechtsmeldung | Mosambik | Investitionsrecht

Neues Investitionsgesetz

Darin werden unter anderem die Schwellenwerte für ausländische Investitionen angepasst oder die Zuständigkeit für Investitionen in der mosambikanischen Regierung neu strukturiert.

Von Katrin Grünewald | Bonn

Um von bestimmten Garantien, beispielsweise dem Recht auf Gewinntransfer ins Ausland, zu profitieren, sind ausländische Investoren künftig verpflichtet, eine Direktinvestition in Höhe von mindestens 7,5 Millionen Metical (ca. 99.900 Euro) zu erbringen. Zuvor lag diese Schwelle bei 2,5 Millionen Metical (ca. 33.000 Euro).  Außerdem müssen ausländische Investoren künftig Waren und Dienstleistungen im Wert von 4,5 Millionen Metical (ca. 59.800 Euro) exportieren, wenn sie sich auf die Investitionsgarantien berufen möchten, indem sie eine bestimmte Summe exportieren. Zuvor lag dieser Schwellenwert bei 1,5 Millionen Metical (ca. 19.900 Euro). Darüber hinaus wurde die Mindestinvestitionssumme für Investitionen außerhalb einer Sonderwirtschaftszone (Zonas Económicas Especiais, ZEE) oder einer industriellen Freizone (Zonas Francas Industriais, ZFI) von 25 Millionen Metical auf 75 Millionen Metical (ca. 997.000 Euro) angehoben. 

Mit dem Finanzminister ist zudem ein neues Ministerium für die Umsetzung des neuen Investitionsgesetzes zuständig. Die Investitionsbehörde APIEX (Agência Para a Promoção de Investimento e Exportações), die 2016 gegründet wurde, ist hingegen die Kontaktstelle für alle Investoren und unterstützt diese institutionell bei der Durchführung ihrer Investitionsvorhaben.

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