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Rechtsmeldung Niederlande Sozialversicherung

Niederlande: Änderungen bei Mindestlohn und Sozialversicherung

Der Mindestlohn steigt ab Juli leicht an, während die Arbeitgeberbeiträge zur Arbeitslosenversicherung deutlich sinken sollen. Eine andere Vergünstigung soll allerdings entfallen.

Von Karl Martin Fischer | Bonn

Ab dem 1. Juli 2021 wird der neue Mindestlohn in den Niederlanden 1.701 Euro brutto pro Monat betragen. Dies gilt für Arbeitnehmer, die 21 Jahre oder älter sind. Für jüngere Arbeitnehmer gelten niedrigere Löhne. Die konkreten Werte finden sich unter diesem Link auf den Seiten der niederländischen Regierung. Wichtig in diesem Zusammenhang: gilt ein Tarifvertrag mit abweichenden Regelungen, geht dieser vor.  

Gleichzeitig soll eine erhebliche Absenkung der Arbeitgeberbeiträge zur Arbeitslosenversicherung erfolgen. Dies hat der zuständige Staatssekretär angekündigt. Der Satz für den „Algemeen Werkloosheidsfonds (AWf)“ soll um 2,36% abgesenkt werden, und zwar sowohl der Satz für Arbeitnehmer mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag (von 2,7% auf 0,34%) als auch der Satz für alle anderen Arbeitnehmer (von 7,7 auf 5,43%). Dies hängt zusammen mit dem Wegfall der jobbezogenen Investitions-Steuergutschrift „Baangerelateerde Investeringskorting (BIK)“, die wegen beihilferechtlicher Bedenken keine Zukunft mehr haben soll. Mit dem Inkrafttreten wird für August 2021 gerechnet.

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