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Bagatellsachen

Das norwegische Recht sieht im norwegischen Verfahrensgesetz (Tvisteloven) ein besonderes Verfahren für geringfügige Forderungen (Småkravprosess / Small claims procedure) vor.

Im Tvisteloven finden sich zum Småkravprosess Regelungen zu den folgenden Punkten:

  • Anwendungsbereich (Virkeområde, § 10-1)
  • Vorbereitung des Falles (Saksforberedelsen, § 10-2)
  • Abschließende mündliche Verhandlung (Muntlig sluttbehandling, § 10-3)
  • Urteil (Dommen, § 10-4)
  • eingeschränkte Kostenerstattung (Sakskostnader, § 10-5)
  • Rechtsmittel (Anke, § 10-6).

In Norwegen zählen als geringfügige Forderungen solche, die geringer als 125.000 NOK (Stand August 2023 etwa 11.000 Euro) sind (§ 10-1 Absatz 2 Tvisteloven). Liegt eine geringfügige Forderung vor, ist die Verfahrensart des Småkravprosess zwingend. Darüber hinaus kann das Verfahren auch bei Überschreitung des Schwellenwertes gewählt werden, soweit beide Parteien dies beantragen und das Gericht einen entsprechenden Beschluss fasst oder aber das Gericht dieses Verfahren von sich aus beschreitet und die Parteien dem nicht widersprechen (§ 10-1 Absatz 2 Tvisteloven). Bestimmte Rechtsstreitigkeiten dürfen nicht im Småkravprosess verhandelt werden (§ 10-1 Absatz 3 Tvisteloven).

Zuständig für den Småkravprosess ist das norwegische Amtsgericht (tingrett / district court) (mehr im Abschnitt zuständige Gerichte - örtliche und sachliche Zuständigkeit dieses Länderberichts).

Dabei ist, soweit überhaupt nötig, grundsätzlich nur eine mündliche Verhandlung vorgesehen (§ 10-3 Absatz 1 und 2 Tvisteloven). Die mündliche Verhandlung wird nach den Regeln des "normalen" Hauptsacheverfahrens durchgeführt, wobei der Richter die Möglichkeit hat, das Verfahren zu vereinfachen (§10-3 Absatz 5 Tvisteloven). Finden die Parteien keine einvernehmliche Lösung, erlässt das Gericht ein Urteil (§ 10-4 Absatz 1 Tvisteloven). Es wird den Parteien binnen einer Woche nach der mündlichen Verhandlung mitgeteilt (§ 10-4 Absatz 3 Tvisteloven). Auch das Urteil ist auf eine vereinfachte Form reduziert (§ 10-4 Absatz 4 Tvisteloven). Die maximale Verfahrensdauer darf drei Monate nicht übersteigen (§ 10-4 Absatz 1 Tvisteloven). Für die Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts im Rahmen des Småkravprosess gelten die allgemeinen Regelungen (mehr hierzu im Abschnitt zuständige Gerichte - Rechtsmittel dieses Länderberichts).

Schließlich sieht das norwegische Verfahren für Bagatellsachen eine Sonderregelung hinsichtlich der Prozesskosten vor (mehr hierzu im Abschnitt Gerichts-/Anwaltsgebühren dieses Länderberichts).

Zu beachten ist, dass über geringfügige Forderungen in den meisten Fällen zwingend zunächst vor dem norwegischen Vergleichsgericht (Forliksråd) verhandelt wird (mehr hierzu im Abschnitt zuständige Gerichte - örtliche und sachliche Zuständigkeit dieses Länderberichts). Gegen das Urteil des Vergleichsgerichts kann innerhalb eines Monats Berufung vor dem Amtsgericht eingelegt werden. Die Berufung wird, sofern die Voraussetzungen gegeben sind, nach den Regeln des Småkravprosess durchgeführt (§ 6-14 Absatz 1 Tvisteloven).

Germany Trade & Invest (Stand: August 2023)

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