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Zollmeldung Ostafrika Einfuhrverbote

EAC verbietet die Einfuhr von Elektroaltgeräten ab Juli 2022

Mit dem Verbot will die Ostafrikanische Gemeinschaft (EAC) verhindern, dass die Region als Müllhalde für Elektroschrott aus den Industrieländern genutzt wird.

Von Andrea Mack | Bonn

Der sektorale Rat für Handel, Industrie, Finanzen und Investitionen der Ostafrikanischen Gemeinschaft (SCTIFI) hielt am 12. November 2021 in Arusha eine Sitzung ab, auf der die Partnerstaaten Kenia, Uganda, Tansania, Ruanda, Burundi und Südsudan einstimmig beschlossen, die Deponierung von Elektroschrott in der Region zu verbieten. Laut Pressemeldungen einigten sich die Minister konkret darauf, ab 1. Juli 2022 Kathodenstrahlröhren (CRT) und gebrauchte Computermonitore mit einem Importverbot zu belegen.  

Hintergrund des Einfuhrverbots ist die von Unternehmen aus Industrieländern angewandte Praxis, ausrangierte Elektro- und Elektronikgeräte als generalüberholt und funktionsfähig zu deklarieren und unter anderem in afrikanische Länder zu exportieren.

In vielen dieser Länder gibt es jedoch keine Recycling-Infrastruktur für die gefährliche Stoffe enthaltenden Altgeräte. Die Sammlung und Verwertung von Elektroschrott (e-waste) erfolgt überwiegend im informellen Sektor, sodass die Rückgewinnung von Edelmetallen mit einfachsten Techniken die Gesundheit der Menschen und die lokale Umwelt massiv gefährden.

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