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Zollbericht Peru Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend

Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr

Für die Überwachung der Zollbestimmungen und der Einfuhrverbote und -beschränkungen ist die Zoll- und Steuerbehörde SUNAT zuständig.

Die SUNAT ist dem Ministerium für Wirtschaft und Finanzen (Ministerio de Economía y Finanzas) zugeordnet.

Als Warensendungen mit kommerziellem Charakter gelten Warensendungen mit einem Warenwert von mehr als 2.000 US Dollar unabhängig vom Transportdienstleister. Ab diesem Warenwert wird die Beauftragung eines Zollagenten und die Anmeldung der Waren mit der formellen Zollanmeldung „Declaración Única de Aduanas“ obligatorisch verlangt. Importeure beziehungsweise Empfänger und Absender von Warensendungen müssen grundsätzlich im Register für Steuerpflichtige (Registro Único de Contribuyentes - RUC) eingetragen sein. In Peru gibt es drei Formen der Überlassung von Waren zum freien Verkehr:

  • Despacho Anticipado - Abfertigung frühestens 30 Tage vor Ankunft des Transportmittels
  • Despacho Diferido - Abfertigung innerhalb von 15 Tagen nach Ankunft des Transportmittels
  • Despacho Urgente - Abfertigung innerhalb des Zeitraumes von 15 Tagen vor Ankunft des Transportmittels und bis zu 7 Tagen nach Abschluss der Entladung

Grundsätzlich verlangt die SUNAT im Regelfall obligatorisch den „Despacho Anticipado“. Ausgenommen davon sind zum Beispiel Warensendungen mit einem Wert von weniger als 2.000 US$ und Sendungen, die Einfuhrbeschränkungen unterliegen. 

Bei Warensendungen mit kommerziellem Charakter als „Despacho Anticipado“ übermittelt der Importeur im Regelfall dem Zollagenten Ankunft des Transportmittels die notwendigen Dokumente. Dieser übermittelt die für die Nummerierung der Zollanmeldung notwendigen Angaben auf elektronischem Wege an die SUNAT. Die Zollanmeldung erhält daraufhin eine Nummer.

Der Importeur zahlt die Einfuhrabgaben beziehungsweise leistet Sicherheit. Anschließend übermittelt der Spediteur das Lademanifest. In der Zollanmeldung ist die Nummer des Lademanifestes anzugeben. Ist das Manifest auf diese Weise mit der Zollanmeldung verknüpft worden, ordnet die Zollbehörde der Warensendung einen Kontrollmechanismus (canal de control) zu. (Grüner Kanal, Orangener Kanal, Roter Kanal - Canal Verde, Canal Naranja, Canal Rojo) zu.

  • Im Verfahren Grüner Kanal werden die Waren nach ihrer Ankunft im Hafen entladen, sofort freigegeben und zum Empfänger transportiert, ohne weitere Prüfung von Dokumenten oder Warensendung.
  • Im Verfahren Orangener Kanal werden die Warenbegleitdokumente geprüft.
  • Im Verfahren Roter Kanal werden die Waren selbst einer Prüfung unterzogen. Nach Art des Kontrollmechanismus richtet sich, ob beziehungsweise wie intensiv Warensendungen aus dem Ausland oder die Einfuhrdokumente nach Ankunft untersucht werden.

Weitere Details dazu finden Sie hier.

Abfertigung von Post- und Kuriersendungen

Die Abfertigung von Postendungen mit einem Wert von weniger als 2.000 US Dollar können sowohl bei der Zollbehörde registrierte Importeure als auch Privatpersonen (ohne Registrierung im Register der Steuerpflichtigen zum Beispiel bis zu drei Sendungen mit einem Wert von maximal 1.000 US$ im Jahr) gegenüber der Zollbehörde übernehmen (Importa Fácil). Die Einfuhr dieser Postsendungen ist bis zu einem FOB-Wert von 200 US $ abgabenfrei und wird ohne weitere Zollformalitäten vorgenommen. Die SUNAT überlässt diese Sendungen der peruanischen Post (Serpost S.A.) zur Auslieferung an den Empfänger.

Bei Sendungen mit einem Wert zwischen 200 und 2.000 US$ können Einfuhrabgaben erhoben werden, die dann vom Empfänger bei dazu autorisierten Banken nach Vorlage der der vereinfachten Zollanmeldung „Declaración Importa Fácil“ (DIF) bezahlt werden müssen, bevor die peruanische Post die Sendungen an den Empfänger ausliefert. Die DIF kann hier heruntergeladen werden. Weitere Informationen zum Verfahren „Importa Fácil“ finden Sie hier.

Die Abfertigung von Postsendungen ab einem Warenwert von 2.000 US$ kann gemäß Dekret 244-2013-EF, Art. 14 nur mit einer formellen Zollanmeldung (Declaración Única de Aduanas) möglich. Anmelder der Waren muss eine offiziell dazu befugte Person (despachador de aduana) sein. Dies kann der Eigentümer der Waren, der Empfänger oder Absender der Waren oder ein Zollagent sein.

Produkte, für die Einfuhrbeschränkungen gelten, zum Beispiel Arzneimittel, Vitaminpräparate, medizinische Geräte oder Mobiltelefone sind von dem Verfahren ausgeschlossen.

Ähnliche Vorschriften zum Beispiel zur Zollfreiheit für Sendungen mit Warenwert von unter 200 US$ und Produkten, die Einfuhrbeschränkungen unterliegen, gelten für Kuriersendungen. Hier gibt es zwei Kontrollverfahren:

  • Den grünen Kanal (Canal Verde) und
  • den roten Kanal (Canal Rojo)

Weitere Informationen zu Post- und Kuriersendungen finden Sie hier.

Weitere Zollverfahren

Neben der Überlassung zum freien Verkehr können weitere Zollverfahren genutzt werden. Dazu zählen das Versandverfahren, die vorübergehende Verwendung, die aktive und passive Veredelung, das Zolllagerverfahren, die Möglichkeit der Verbringung von Waren in eine Zollfreizone, die vorübergehende Ausfuhr und die Ausfuhr aus dem Zollgebiet.

Das Carnet ATA kann für die vorübergehende Verwendung von Waren in Peru nicht genutzt werden.

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