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Rechtsmeldung Polen Registerrecht

Digitalisierung löst Papierform bei Anträgen ab

Seit 1. Juli  2021 können Anträge für das Nationale Gerichtsregister (Krajowy Rejestr Sadowy) ausschließlich über ein eigenständiges Portal online gestellt werden. 

Von Marcelina Nowak | Bonn

Seit Anfang Juli 2021 werden alle Anträge für das KRS-Unternehmerregister elektronisch gestellt. Es ist eine bahnbrechende Erleichterung für Unternehmer, die alle Registrierungsangelegenheiten schnell und bequem über das Internet erledigen. Die gesetzliche Grundlage dafür findet sich im Gesetz über das Nationale Gerichtsregister (Ustawa z dnia 20 sierpnia 1997 r. o Krajowym Rejestrze Sądowy). Maßgeblich sind hier vor allem die Art. 19 ff. 

Alle Anträge (zum Beispiel der Antrag auf Eintragung, Änderung oder Löschung eines Unternehmens aus dem Nationalem Gerichtsregister) werden jetzt über das Registerportal des Gerichts (Portal Rejestrów Sądowych) eingereicht; dort über den Abschnitt "KRS-E-Formulare". Um den Dienst in Anspruch nehmen zu können, muss eine Registrierung und Autorisierung mit einer qualifizierten Signatur oder einem vertrauenswürdigen Profil (ePUAP-Profil) erfolgen, also ein Konto eingerichtet werden. Die Registrierung sollte zum Beispiel von einem Bevollmächtigten eines Unternehmens vorgenommen werden.

Das neue Portal integriert die bestehenden Dienstleistungen, wie zum Beispiel eine Suchmaschine für Unternehmen, die im Nationalen Gerichtsregister offengelegt sind, Berichterstattung von Finanzdokumenten oder auch ein Portal für Unternehmen, die nach dem Musterverfahren (S24) gegründet werden sollen.

Stiftungen und Vereine haben ein Wahlrecht zwischen Papierform oder der elektronischen Form. 

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