Rechtsmeldung Finnland Einkommensteuer
Änderungen der individuellen Einkommensteuer in Finnland ab 2023
Im Wege einer Sozialreform soll die Wahrnehmung von Wohlfahrtsaufgaben von den Gemeinden auf den Staat verlagert werden. Dies bringt auch steuerliche Änderungen mit sich.
09.07.2021
Von Nadine Bauer | Bonn
Für das Jahr 2023 hat die finnische Regierung Anpassungen der progressiven staatlichen Einkommensteuer beschlossen. Das Gesetz 620/2021 (Laki vuoden 2023 tuloveroasteikosta) legt die individuellen Steuerklassen und -sätze ab dem 1. Januar 2023 fest. Danach ergeben sich folgende Sätze:
Steuerpflichtiges Einkommen (in Euro) | Steuersatz in Prozent (bezüglich des gegenüber dem Grundbetrag bestehenden Mehrbetrages) |
bis 18.100 | 13,26 |
über 18.100 bis 27.200 | 19 |
über 27.200 bis 44.800 | 30,75 |
über 44.800 bis 78.500 | 34,50 |
über 78.500 | 44,50 |
Zusätzlich werden die Gemeindesteuersätze für das Jahr 2023 um 13,26 Prozentpunkte im Vergleich zu den im Jahr 2022 geltenden Sätzen gesenkt. Diese Sätze werden im Rahmen des für Herbst erwarteten Haushaltsentwurfs festgelegt und variieren je nach Gemeinde. Eine Übersicht der jeweiligen kommunalen Sätze für 2021 findet sich auf der Webseite der finnischen Steuerbehörde (auf Finnisch).
Die vorgenannten Änderungen des finnischen Einkommensteuergesetzes (Tuloverolaki 1992/1535) gelten ab dem 1. Januar 2023.