Recht kompakt | Kuba | Anerkennungsverfahren
Anerkennungsverfahren in Kuba
Die Berufsausübung ist in Kuba streng reglementiert.
15.04.2021
Von Jan Sebisch, Corinna Päffgen
Der größte Teil der erwerbsfähigen Einwohner ist bei Staatsbetrieben angestellt. Nur ein kleiner, wenn auch wachsender Anteil, darf selbständig arbeiten. Der Privatsektor setzt sich dabei aus drei Komponenten zusammen: Private, die auf eigene Rechnung arbeiten ("cuentapropistas"), die in der Landwirtschaft tätigen Kooperativen und private Landwirte sowie in sonstigen Bereichen tätige Kooperativen.
Für ausländische Unternehmen kommen die Vorschriften für Auslandsinvestitionen zum Tragen. Nur in wenigen Sektoren können sich keine Ausländer engagieren.
Seit 2010 sind nun ca. 200 Berufe für eine private Ausübung auf selbständiger Basis freigegeben. Dies wurde mit Verabschiedung der Resolution Nr. 32/2010 zur Ausübung einer Arbeit auf eigene Rechnung (Reglamento del Ejercicio del Trabajo por Cuenta Propia) möglich. Dazu gehören die Berufe Elektriker, Zimmermann, Frisör - aber auch Musiklehrer und Übersetzer. Für alle Berufe ist eine Lizenz des Arbeitsministeriums erforderlich. Eine besondere Zulassung erfordern beispielsweise die Berufe des Arztes, Rechtsanwaltes oder Architekten.
Für die Ausübung eines reglementierten Berufes ist die Eintragung in das jeweilige Berufsregister erforderlich. Ohne eine solche Eintragung darf der entsprechende Beruf nicht ausgeübt werden. Die Anerkennung ausländischer Abschlüsse, die für die Eintragung in das Berufsregister erforderlich ist, ist grundsätzlich möglich und wird in Abhängigkeit des jeweils reglementierten Beruf durchgeführt. Kuba unterhält auf internationaler Ebene multilaterale und bilaterale Abkommen zur Anerkennung ausländischer Universitätsabschlüsse.
Freie Berufe dürfen allerdings nicht auf selbständiger Basis auf eigene Rechnung ausgeübt werden. Rechtsanwälte können beispielsweise nur im Rahmen sogenannter kollektiver Anwaltskanzleien tätig werden, die zwar unabhängig organisiert sind aber Mitglied in der sogenannten Nationalen Organisation der kollektiven Kanzleien (Organización Nacional de Bufetes Colectivos) sein müssen, die dem Justizministerium unterstehen. Für ausländische Anwälte ist eine Ausübung als offiziell zugelassener Rechtsanwalt in Kuba so gut wie unmöglich.
Inwieweit und bei welchen Projekten ausländische Unternehmen entsprechende Zulassungen vorweisen müssen, ist am besten bei der kubanischen Handelskammer zu erfragen. Oftmals wird mit einem kubanischen Partner im Rahmen eines Joint Ventures zusammen gearbeitet, der über die entsprechenden Zulassungen verfügt. Das deutsche Unternehmen fungiert dann beispielsweise als technischer Berater.