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Recht kompakt | Japan | Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungsrecht

Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungsrecht in Japan

Deutsche Staatsbürger profitieren bei einer Einreise nach Japan zu touristischen Zwecken von einer sogenannten „Exemption of Visa“.

Von Delia Leitner, Julia Merle, Frauke Schmitz-Bauerdick

Danach ist die Einreise lediglich mit einem für die Dauer des Aufenthalts gültigen Reisepass möglich, ein Visum ist für eine Aufenthaltsdauer von bis zu sechs Monaten nicht erforderlich. Die Aufenthaltserlaubnis („Landing Permission“) wird bei der Ankunft am Flughafen für zunächst 90 Tage und eben nur für touristische Zwecke erteilt. Sie kann von der regionalen Einwanderungsbehörde (Regional Immigration Bureau) um weitere 90 Tage verlängert werden. Dazu hat eine Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt vor Ablauf von 90 Tagen zu erfolgen.

Für alle anderen Aufenthaltszwecke ist in Japan ein Visum erforderlich. Ein Visum ist bei der zuständigen japanischen Auslandsvertretung zu beantragen. Arbeitsvisa werden unter anderem in den folgenden Kategorien erteilt: Investoren-/Managervisum, Beratervisum, Ingenieursvisum, Visum für Spezialisten im Bereich humanitäre und internationale Dienstleistungen, Austauschvisum für innerhalb eines Unternehmens zu transferierende Arbeitskräfte oder Facharbeitervisum. Durch das Visum und die entsprechende Landing Permit wird der Aufenthalt und das berufliche Tätigwerden für eine Dauer zwischen drei Monaten und fünf Jahren gestattet. Das Arbeitsvisum wird erst ausgestellt, wenn über eine (meistens vom bestehenden oder potentiellen Arbeitgeber) zu beantragende Eignungsbestätigung („Certificate of Eligibility“) beziehungsweise Arbeitserlaubnis positiv entschieden wurde. Das Visum kann auf Antrag verlängert werden.

Ausländer, die sich länger als 90 Tage in Japan aufhalten, müssen sich bei der örtlichen Kommunalverwaltung (basic resident registration) registrieren lassen.

Für Ausländer, die sich vorübergehend in Japan aufhalten, besteht Passzwang, das heißt der Reisepass ist jederzeit mit sich zu führen. Ausländische Staatsbürger, die in Japan leben, müssen ihre Residence Card mit sich führen.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Botschaft von Japan in Deutschland sowie beim Ministry of Foreign Affairs of Japan.

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