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Recht kompakt | Polen | Sprachengesetz

Besonderheiten in Polen

Nachstehend finden Sie Informationen zum Sprachengesetz.

Von Marcelina Nowak, Dmitry Marenkov | Bonn

Sprachengesetz

Vorschriften zur Anwendung der polnischen Sprache im (Wirtschafts-)Rechtsverkehr finden sich im Gesetz über die polnische Sprache vom 7. Oktober 1999 (Ustawa z dnia 7 pazdziernika 1999 r. o jezyku polskim).

Im Dienstleistungssektor sind dabei folgende Regelungen von besonderer Bedeutung:

  • Verbraucherverträge sowie Arbeitsverträge sind in polnischer Sprache auszufertigen, sofern der Verbraucher/Arbeitnehmer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Polen wohnhaft ist oder die Dienst-/Arbeitsleistung in Polen ausgeführt werden soll;
  • die Pflicht zur Benutzung der polnischen Sprache bezieht sich in Bezug auf Verbraucher insbesondere auf Angebote, Gewährleistungsrechte und verbraucherrelevante Informationen;
  • Rechnungen/Quittungen für Verbraucher sind grundsätzlich in polnischer Sprache auszustellen.

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