Recht kompakt | Polen | Sprachengesetz
Besonderheiten in Polen
Nachstehend finden Sie Informationen zum Sprachengesetz.
03.05.2021
Von Marcelina Nowak, Dmitry Marenkov | Bonn
Sprachengesetz
Vorschriften zur Anwendung der polnischen Sprache im (Wirtschafts-)Rechtsverkehr finden sich im Gesetz über die polnische Sprache vom 7. Oktober 1999 (Ustawa z dnia 7 pazdziernika 1999 r. o jezyku polskim).
Im Dienstleistungssektor sind dabei folgende Regelungen von besonderer Bedeutung:
- Verbraucherverträge sowie Arbeitsverträge sind in polnischer Sprache auszufertigen, sofern der Verbraucher/Arbeitnehmer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Polen wohnhaft ist oder die Dienst-/Arbeitsleistung in Polen ausgeführt werden soll;
- die Pflicht zur Benutzung der polnischen Sprache bezieht sich in Bezug auf Verbraucher insbesondere auf Angebote, Gewährleistungsrechte und verbraucherrelevante Informationen;
- Rechnungen/Quittungen für Verbraucher sind grundsätzlich in polnischer Sprache auszustellen.