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China: Devisenrecht

Es erfolgt eine schrittweise Internationalisierung des Renminbi Yuan (RMB).

Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

Die chinesische Währung RMB ist weiterhin nicht voll konvertierbar. Geschäfte können in Euro fakturiert und gezahlt werden, ohne bei der Auszahlung einen Umweg über eine Drittwährung machen zu müssen. 

Nach wie vor ist es untersagt, innerhalb von China in Devisen zu bezahlen oder auch nur zu fakturieren.

Maßgebliche Rechtsgrundlage der Devisenkontrollvorschriften sind die "Foreign Exchange Administration Regulations of the People’s Republic of China" (Decree No. 532 des Staatsrats) von 2008 nebst regelmäßig wechselnder Umsetzungsrichtlinien. Ziel der Fremdwährungsvorschriften ist eine Vereinfachung des internationalen Zahlungsverkehrs bei Handelsgeschäften unter gleichzeitiger Kontrolle und Lenkung ausländischer Investitionen und Schutz vor Währungsspekulationen.

Kapitalbezogene Devisenzahlungen unterliegen Registrierungspflichten bei der State Administration of Foreign Exchange (SAFE). Importgeschäfte mit einem Zahlungsziel von über 90 Tagen werden als ausländischer Kredit bewertet und sind bei SAFE zu registrieren. Seit Juli 2017 müssen alle Bargeldtransaktionen mit einem Wert von über 50.000 RMB an das Finanzinstitut der Zentralbank gemeldet werden; der Schwellenwert lag vorher bei 200.000 RMB.

Unternehmen mit ausländischer Kapitalbeteiligung können ihren Gewinn ins Ausland transferieren. Grundvoraussetzung sind die Nachweise, dass das registrierte Kapital der Gesellschaft voll eingezahlt wurde, über die Gewinnverteilung und über die Erfüllung der Steuerpflicht und der Wirtschaftsprüferbericht.

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