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Rechtsbericht | Mexiko | Zahlungsverkehr

Zahlungsverkehr in Mexiko

Der mexikanische Peso ist eine frei handelbare Währung.

Von Dr. Julio Pereira, Jan Sebisch, Corinna Päffgen

Ausländische Zahlungen im internationalen Zahlungsverkehr können ohne Zustimmung der mexikanischen Zentralbank (Banco de Mexíco) veranlasst und empfangen werden.

Ausländisches Kapital, das beispielsweise für die Ausschüttung von Dividenden oder zur Rückführung von Anlagekapital benötigt wird, unterliegt keiner Registrierungspflicht. Allerdings sind gegebenenfalls gesellschaftsrechtliche Vorschriften hinsichtlich der Bildung von Rücklagen zu beachten. 

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