Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Portal 21 Ungarn

Eilverfahren

Germany Trade & Invest (Stand: 07.01.2019)

Das ungarische Recht bietet in der Zivilprozessordnung einige Möglichkeiten für eine beschleunigte Rechtsdurchsetzung.

Hierzu gehört etwa die einstweilige Anordnung (ideiglenes intézkedés) nach § 103 der ung.ZPO. Die einstweilige Anordnung erfordert nach ungarischem Recht:

  • Abwehr eines unmittelbaren Schadens
  • Vorliegen eines dringenden Notfalls
  • Antrag des Antragstellers
  • sogenannte Glaubhaftmachung der Tatsachen (also zunächst noch kein endgültiger Beweis erforderlich)

Bei wiederkehrenden Leistungen ist der Erlass einer einstweiligen Anordnung auch von Amts wegen, das heißt auch ohne Antrag möglich.

Die einstweilige Anordnung ist ein gerichtlicher Beschluss, kann also vorläufig vollstreckt werden und erfordert daher unter Umständen die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung.

Germany Trade & Invest (Stand: 07.01.2019)

nach oben
Feedback

Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.