Portal 21 Dänemark
Eilverfahren
13.07.2021
Germany Trade & Invest
Im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes stehen dänischen Richtern je nachdem, was geschützt / erreicht werden soll, folgende vorläufige Maßnahmen zur Verfügung:
Arrest für die Sicherung der Erfüllung von Geldforderung
einstweilige Verfügung für den Erlass eines vorläufigen Gebots / Verbots im Hinblick auf die Vornahme, das Unterlassen oder Dulden einer bestimmten Handlung
Beweissicherung bei der Verletzung von immateriellen Rechtsgütern.
Rechtliche Grundlage sind die Kapitel 40, 56, 57 und 57a des dänischen Rechtspflegegesetzes (Retsplejeloven). Dieses liegt derzeit in der Gesetzesbekanntmachung Nr.--Nummer 1445 vom 29.9.2020 vor, allerdings gab es danach bereits Änderungen. Die nachfolgenden Änderungsgesetze zählt das dänische Gesetzesportal unter Senere ændringer til forskriften in der Spalte links neben dem Gesetzestext auf.