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Rechtsmeldung Polen Handelsrecht

Einfache Aktiengesellschaft ab Juli 2021

Am 1. Juli 2021 treten Änderungen im polnischen Handelsgesetzbuch in Kraft und etablieren eine vereinfachte Form der Aktiengesellschaft (prosta spolka akcyjna - P.S.A.).

Von Marcelina Nowak | Bonn

Der polnische Gesetzgeber möchte mit der P.S.A. eine moderne Unternehmensform für innovative Unternehmen, insbesondere Startups und Hightech-Unternehmen schaffen, aber grundsätzlich auch für Investoren in jeder anderen Branche.

Die Regelungen über die einfache Aktiengesellschaft sind im eigenständigen Abschnitt IA (Art.3001 bis 300134) des polnischen Handelsgesetzbuches zu finden.  Die P.S.A. ist eine neue Art von Gesellschaft, die Merkmale sowohl der Personengesellschaften als auch der Kapitalgesellschaften vereint. Für die Gründung dieser Gesellschaft ist ein Kapital von 1 polnischen Zloty erforderlich (Art. 3003§1).

Zwischen den Organen der Gesellschaft besteht ein flexibler Ansatz. 

Der Gesellschaftsvertrag kann in Form einer notariellen Urkunde oder durch einen Mustervertrag über das Internet (im S24-Modus) geschlossen werden.

Die Verfahren zur Beschlussfassung werden vereinfacht. Bei der Erfassung von Beschlüssen der Organe des Unternehmens sind Fernkommunikationsmittel in Form von Video- oder Telekonferenzen zulässig. 

Auch die Auflösung der Gesellschaft wird vereinfacht. Es reicht eine einfache Bekanntmachung über die Eröffnung der Liquidation aus. Die Gläubiger haben eine Frist von drei Monaten für die Einreichung von Forderungen. Es gibt keine gesetzliche Nachfrist für die Aufteilung des Vermögens zwischen den Aktionären. 

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