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Recht kompakt | Côte d'Ivoire | Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen

Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen in Côte d'Ivoire

Für die Einreise benötigen deutsche Staatsbürger ein Visum.

Von Katrin Grünewald, Helge Freyer | Bonn

Dieses kann entweder vor der Einreise bei der Botschaft der Republik Côte d’Ivoire oder, sofern es vorher online beantragt wurde, bei Einreise (Visa on arrival) beantragt werden. Die Kosten für ein vor der Einreise beantragtes Visum variieren je nach Aufenthaltsdauer. Bei einem Visa on arrival mit einer Gültigkeit von drei Monaten fallen Kosten in Höhe von 73 Euro an. Die Bestätigung der Online-Registrierung und der Nachweis über die Zahlung der Gebühren ist nach Ankunft am Flughafen in Abidjan an einem E-Visa-Schalter vorzulegen. Bei längeren Aufenthalten im Land ist zudem eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich.   

Weitere Informationen – auch über kurzfristige Änderungen der Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen -  finden Sie auf den Webseiten der Botschaft der Republik Côte d‘Ivoire in Deutschland, des Office National de l’État Civil et de l’Identification (ONECI) sowie des Ministère des Affaires Etrangères .

Aufgrund der Coronapandemie können die üblichen Visabestimmungen abweichen. Insbesondere können ein verpflichtender Covid19-Test, Quarantäneregelungen oder ein Einreiseverbot gelten. Es kann darüber hinaus nicht ausgeschlossen werden, dass die Einreisebestimmungen kurzfristig geändert werden oder die Einreise beschränkt wird. Aktuelle Informationen zur Einreise nach Côte d'Ivoire sind auf der Webseite des Auswärtigen Amtes erhältlich. Dort befinden sich auch die derzeit geltenden Reise- und Sicherheitshinweise.

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