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Recht kompakt | Irland | Aufenthaltsrecht

Irland: Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen

Bürger eines EU-Staates sowie solche eines EWR-Staates oder der Schweiz benötigen bei der Einreise nach Irland weder eine Arbeitserlaubnis noch eine Aufenthaltsgenehmigung.

Von Nadine Bauer, Dr. Achim Kampf, Karl Martin Fischer | Bonn

Wer länger als drei Monate im Land leben möchte, muss grundsätzlich Arbeitnehmender oder Selbstständiger sein oder über ausreichende Existenzmittel verfügen. Umfangreiche Informationen zu den Aufenthaltsrechten von EU/EWR-Bürgern und ihren Familien in Irland hält die Citizens Information online bereit (auf Englisch). Weitere Informationen können auch dem Internetauftritt der Deutschen Botschaft in Dublin entnommen werden.

Das Auswärtige Amt informiert über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise und eventuell geltende Einreisebeschränkungen oder Quarantänebestimmungen im Land.

Bürger aller übrigen Staaten bedürfen einer Aufenthaltsgenehmigung, die online über das Employment Permits Online System (EPOS) zu beantragen ist. Das irische Justizministerium (Department of Justice) informiert zu den verschiedenen Visa- und Genehmigungserfordernissen für Drittstaatsangehörige (auf Englisch).

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