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Rechtsmeldung Finnland Einkommensteuer

Finnland plant Besteuerung ausländischer Mitarbeitender zu ändern

Das finnische Finanzministerium plant zum 1. Januar 2022 das Konzept des wirtschaftlichen Arbeitgebers einzuführen. Zurzeit läuft eine entsprechende Konsultation.

Von Nadine Bauer | Bonn

Noch gilt in Finnland das formale Arbeitgeberkonzept. Danach wird das Unternehmen als Arbeitgeber angesehen, das rechtlich für den Arbeitnehmer verantwortlich ist und dessen Gehalt zahlt. Nach dem nun einzuführenden Konzept des wirtschaftlichen Arbeitgebers (economic employer) hingegen gilt als Arbeitgeber das Unternehmen, für das die Arbeitsleistung tatsächlich erbracht wird.

Diese Unterscheidung ist relevant für die Besteuerung des Gehalts von Arbeitnehmern, die bei einem ausländischen Arbeitgeber (formaler Arbeitgeber) angestellt sind und nach Finnland entsandt werden, um dort für eine andere Person (wirtschaftlicher Arbeitgeber) tätig zu werden. Für die Einordnung als wirtschaftlicher Arbeitgeber ist vor allem entscheidend, ob dieser die Art und Weise, in der die Arbeit verrichtet wird, beaufsichtigt, anweist oder kontrolliert. Ist dies der Fall, so sind nicht-ansässige Arbeitnehmer, die von einem in Finnland ansässigen Unternehmen beschäftigt werden, in Finnland einkommensteuerpflichtig.

Die Einführung des neuen Konzepts wird daher Änderungen des Einkommensteuergesetzes (Tuloverolaki) mit sich bringen. Ein wichtiger Unterschied zu bereits bestehenden Konzepten in anderen Ländern: Der Vorschlag des Finanzministeriums enthält keine Mindestfrist für das Entstehen der Steuerpflicht.

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