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Gewährleistungsrecht

Germany Trade & Invest

Bei einem Dienstvertrag oder Werkvertrag (contract for the supply of a service) muss der Dienstleister die nötigen Fertigkeiten zur Erbringung des Werkes oder der Dienstleistung haben und seine Tätigkeit mit der gebotenen Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit ausführen. Dies bestimmt section 39 des Sale of Goods and Supply of Services Act 1980. Die Qualität verwendeter Materialien muss gut und dem Verwendungszweck angemessen sein. Im Rahmen von Werkverträgen gelieferte Waren haben die oben bereits angesprochene marktübliche Qualität aufzuweisen.

Die Rechtsfolgen eines Mangelfalls sind dagegen im irischen Sale of Goods and Supply of Services Act 1980 nicht geregelt. Nach Ansichten in der irischen Rechtsliteratur kann der Kunde bei einem schweren Fall, wenn ihm fast der gesamte Nutzen des Vertrages genommen wird, von diesem zurücktreten. In anderen Fällen soll er auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen beschränkt werden.

Die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen ist ebenfalls nicht speziell geregelt, es greifen die Verjährungsregeln der Statute of Limitations 1957, die seither mehrfach verändert wurden. Die grundsätzliche Verjährungsfrist für Ansprüche aus normalen Verträgen beträgt danach sechs Jahre nach Entstehen des Anspruches, hierzu gibt es jedoch zahlreiche Ausnahmen.

Germany Trade & Invest (Stand: Dezember 2020)

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