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Recht kompakt | Vereinigte Arabische Emirate | Gewerblicher Rechtsschutz

VAE: Gewerblicher Rechtsschutz

Einen ersten Überblick über den gewerblichen Rechtsschutz in den Vereinigten Arabischen Emiraten finden Sie hier.

Von Jakob Kemmer | Bonn

Patentrecht

Die VAE haben im Mai 2021 das Bundesgesetz Nr. 11 von 2021 über die Regelung und den Schutz gewerblicher Eigentumsrechte erlassen. Das Gesetz hat das frühere Patentgesetz Nr. 17 von 2002 aufgehoben. Es umfasst Patente, gewerbliche Muster und Modelle, integrierte Muster und Modelle, nicht offengelegte Informationen und Gebrauchszertifikate. Das Gesetz beinhaltet eine 12-monatige Frist für die Offenlegung von Erfindungen vor der Anmeldung. 

In Artikel 5 des Gesetzes werden die Bedingungen für die Erteilung eines Patents definiert: "Ein Patent wird für jede neue Erfindung erteilt, die aus einer schöpferischen Idee oder einer schöpferischen Weiterentwicklung hervorgeht, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht und gewerblich anwendbar ist". Eine Erfindung gilt als auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhend, wenn sie für den normalen Fachmann nach dem Stand der Technik nicht selbstverständlich oder offensichtlich ist. Dies steht im Einklang mit internationalen Standards, nach denen eine Erfindung im Allgemeinen als auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhend gilt, wenn sie für den gewöhnlichen Fachmann nicht naheliegend ist. Das Patent kann auf der Grundlage einer neuen Anmeldung oder auf der Grundlage einer Änderung, Verbesserung oder Ergänzung einer Erfindung erteilt werden, für die bereits ein Patent erteilt wurde.

In Artikel 7 des Gesetzes sind die Ausschlüsse von Gegenständen festgelegt. Er übernimmt im Wesentlichen die Ausschlüsse des früheren Gesetzes mit einigen Ergänzungen: Das frühere Patentgesetz enthielt keine Angaben zu computerimplementierten Erfindungen, während das Gesetz nun in Artikel 7(d) ausdrücklich "Software" von der Patentierbarkeit ausschließt.

Markenrecht

Das Markenrecht in den VAE wird durch das Markengesetz Nr. 36 aus 2021 aus September 2021 geregelt. Danach hat jede natürliche oder juristische Person das Recht, seine/ihre Marke eintragen zu lassen. Die Schutzdauer, die sich aus der Eintragung einer Marke ergibt, beträgt zehn Jahre, beginnend mit dem Tag der Einreichung der Anmeldung. Wenn der Rechteinhaber den Schutz für ähnliche Zeiträume verlängern möchte, kann er einen Antrag auf Verlängerung der Markeneintragung beim Ministerium während der in der Durchführungsverordnung dieses Gesetzesdekrets festgelegten Zeiträume und gemäß den dort festgelegten Bedingungen und Verfahren stellen.

Der Markeninhaber kann die Marke selbst benutzen und er kann auch einer oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen eine Lizenz erteilen, die Marke für alle oder einen Teil der Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist, zu benutzen. Die Dauer der Lizenz darf den Zeitraum nicht überschreiten, der für den Schutz der Marke gemäß den Bestimmungen dieser Gesetzesverordnung vorgesehen ist.

Urheberrecht

In den VAE gilt auf der Ebene des Urheberrechts das Bundesgesetz Nr. 38 aus dem Jahr 2021. Es beinhaltet Regelungen zum Urheberrecht und zu verwandten Schutzrechten. Das neue Urheberrechtsgesetz ist am 2. Januar 2022 in Kraft getreten. Es ersetzt das alte Bundesgesetz Nr. 7 aus dem Jahr 2002.

Die interessante Änderung des neuen Urheberrechtsgesetzes ist das Konzept des sogenannten Auftragswerks. Damit gemeint ist ein Werk, das von einem Arbeitnehmer im Auftrag eines Arbeitgebers geschaffen wird und für das der Arbeitgeber den Arbeitnehmer entlohnt. Der Arbeitgeber wird nach dem neuen Urheberrechtsgesetz als rechtmäßiger Urheber eines solchen Werks angesehen (sofern nichts anderes vereinbart wurde).

Dieses Konzept gilt in den folgenden beiden Fällen: 

  • schafft der Urheber das Werk zugunsten einer anderen Person, so steht das Urheberrecht dieser Person zu; und 
  • schafft der Urheber das Werk im Rahmen des Arbeitsverhältnisses unter Verwendung von Mitteln, Werkzeugen, Informationen usw. des Arbeitgebers, so steht das Urheberrecht dem Arbeitgeber zu. 

In den folgenden Fällen bleibt der Arbeitnehmer Inhaber des Urheberrechts: 

  • wenn der Urheber das Werk außerhalb des Arbeitsverhältnisses und nicht im Zusammenhang mit dem Betrieb oder der Tätigkeit des Arbeitgebers schafft; und 
  • wenn der Urheber das Werk schafft, ohne die Mittel, Werkzeuge, Informationen usw. des Arbeitgebers zu verwenden.

Internationale Übereinkommen

Die VAE sind Mitglied folgender internationaler Übereinkommen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes:

  • WTO/TRIPS
  • WIPO
  • Patent Cooperation Treaty (PCT)
  • Berne Convention for the Protection of Literary and Artistic Works
  • Paris Convention for the Protection of Industrial Property.

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