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Recht kompakt | Südkorea | Gewerblicher Rechtsschutz

Südkorea: Gewerblicher Rechtsschutz

Wichtige Rechtsgrundlagen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes sind der Patent Act sowie der Trademark Act. Südkorea ist zudem Mitglied zahlreicher internationaler Abkommen.

Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

Patentrecht

Informationen zum koreanischen Patentrecht finden Sie im GTAI-Rechtsbericht Südkorea: Patentrecht.

Markenrecht

Die Eintragung und der Schutz von Markenrechten finden ihre Rechtsgrundlage im Markengesetz (Trademark Act - TA) sowie den in diesem Zusammenhang erlassenen Verordnungen und dem Gesetz zur Verhinderung unlauteren Wettbewerbs.

Anträge sind schriftlich und in koreanischer Sprache an das Korean Intellectual Property Office (KIPO) zu richten.

Eintragungsfähig sind Handelsmarken, Dienstleistungszeichen, Verbandszeichen, Organisationsmarken, geschäftliche und geografische Bezeichnungen sowie Kollektivmarken. Teilweise schreiben bestimmte Gesetze wie zum Beispiel im Kosmetik- oder Medizinbereich koreanische Schriftzeichen vor. Nicht eintragungsfähig sind unter anderem Marken, die sich auf Kopien von bereits im Ausland bekannten Marken (well-known or famous trademarks) beziehen. Der Zeitraum bis Abschluss der Registrierung kann bis zu einem Jahr betragen. Das Warenzeichen genießt bereits ab Antragstellung Schutz.

Einsprüche gegen die Registrierung eines Warenzeichens können 30 Tage nach Veröffentlichung in der Trademark Official Gazette vorgebracht werden. Die Schutzfrist beträgt zehn Jahre ab dem Registrierungszeitpunkt und kann beliebig oft um weitere zehn Jahre verlängert werden, Art. 42 TA. Der TA enthält eine Reihe von Annullierungsgründen, unter anderem wenn der Warenzeicheninhaber dieses innerhalb von drei Jahren nicht genutzt hat beziehungsweise drei Jahre nach seinem Tod, wenn der Erbe keine Verlängerung beantragt.

Gebrauchs- und Geschmacksmuster

Regelungen zum Schutz von Gebrauchs- und Geschmacksmustern finden sich im Utility Model Act sowie im Design Protection Act jeweils in Verbindung mit den entsprechenden Regelungen im Patentgesetz (PA). Der Schutz entfaltet sich bereits ohne die nach dem PA erforderlichen inhaltlichen und zeitaufwändigen Prüfungen und ist daher besonders für Entwürfe geeignet. Auch die Anforderungen an den technischen Grad der Entwicklung sind geringer. Eintragungsfähig sind Entwürfe betreffend die Form, Konstruktion oder Verbindung von industriell verwertbaren Produkten als Gebrauchs- oder Geschmacksmuster. Die Schutzdauer eines Gebrauchsmusters beträgt zehn Jahre ab Einreichung des Antrages auf Registrierung, die Schutzdauer eines Geschmacksmusters (Designs) 20 Jahre ab Anmeldetag.

Lizenzen

Lizenzen über geistige Eigentumsrechte können durch Abschluss eines Lizenzvertrages gehandelt werden. Ausschließliche Markenlizenzen müssen nach dem TA bei der KIPO eingetragen werden, um Wirksamkeit zu entfalten.

Ein registrierter Lizenznehmer kann, vorausgesetzt der Lizenzgeber hat zugestimmt, Unterlizenzen gewähren, einen Prozess wegen Lizenzverletzungen führen und hat die alleinigen Nutzungsrechte, auch gegenüber dem Lizenzgeber.

Bestimmte Spitzentechnologien benötigen eine zusätzliche Genehmigung des zuständigen Ministeriums, insbesondere im Bereich der Luft- und Raumfahrttechnik sowie im Rüstungsbereich. Unterliegt ein Lizenzvertrag nicht dem koreanischen Recht, so sind dennoch koreanische Gesetze, insbesondere der Monopoly Regulation and Fair Trade Act, zu beachten.

Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Eintragung und Anmeldung von Patenten, Marken, Geschmacks- und Gebrauchsmustern werden vor dem Patentamt beziehungsweise Patentgericht ausgetragen. Für Streitigkeiten über Unterlassungs-, Schadensersatz-, Rehabilitations- oder Bereicherungsansprüche sind die Zivilgerichte zuständig.

Internationale Übereinkommen

Die Republik Korea ist unter anderem Mitglied folgender internationaler Übereinkommen:

  • des Budapester Vertrages über die internationale Anerkennung der Hinterlegung von Mikroorganismen für die Zwecke vom Patentverfahren;
  • der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO/OMPI);
  • der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (PVÜ);
  • des Vertrages über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT);
  • des Abkommens von Nizza über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken;
  • des Übereinkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS-Abkommen; siehe dazu: GTAI-Rechtsbericht WTO und geistiges Eigentum);
  • des Markenrechtsvertrags (TLT);
  • des Beijing Treaty on Audiovisual Performances (seit 2020).

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