Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Portal 21 Spanien

Handwerk

Vorschriften zum Handwerk (artesanía) in Spanien enthält auf nationaler Ebene insbesondere die Königliche Verordnung Nr. 1520/1982 (Real Decreto sobre ordenación y regulación de la artesanía). Als handwerklich werden Tätigkeiten angesehen, mit denen Gegenstände angefertigt, geändert oder repariert oder Dienstleistungen erbracht werden, bei denen nicht industriell gefertigt, sondern das Ergebnis individuell herbeigeführt wird (Artikel 1 Königliche Verordnung Nr. 1520/1982). Hierzu zählen künstlerische, produzierende und dienstleistende Handwerksberufe (Artikel 2 Königliche Verordnung Nr. 1520/1982). Voraussetzungen eines Handwerksbetriebes sind zudem, dass das Gewerbe im Verzeichnis der handwerklichen Berufe (repertorio de oficios artesanos) aufgeführt ist, die Tätigkeit vorzugsweise Handarbeit umfasst sowie maximal zehn Arbeitskräfte (ohne Familienangehörige) in Vollzeit beschäftigt (Artikel 3 Königliche Verordnung Nr. 1520/1982).

Durch Erlass vom 22.7.1968 über das Verzeichnis der handwerklichen Berufe wurden die verschiedenen Handwerksberufe auf nationaler Ebene auf 22 Wirtschaftszweige aufgeteilt:

  • Landwirtschaft (agricultura)
  • Tabak (tabaco)
  • Textilien (textiles)
  • Schuhwerk, Bekleidung und andere Textilartikel (calzado, vestido y otros artículos textiles)
  • Holz (madera)
  • Möbel und Accessoires (muebles y accesorios)
  • Papierprodukte (productos del papel)
  • Grafik und Verwandtes (artes gráficas y afines)
  • Leder (cuero)
  • chemische Produkte (productos químicos)
  • mineralische, nicht metallische Produkte (productos minerales no métalicos)
  • Metalle (metales)
  • Metallwerkzeuge (utensilios metálicos)
  • Elektrizität (electricidad)
  • Transportmaterial (material de transporte)
  • Diverses (diversas)
  • Bau (construcción)
  • Installationen (installaciones)
  • Dienstleistungen im Allgemeinen (servicios en general)
  • persönliche Dienstleistungen (servicios personales)
  • andere Tätigkeiten (otra actividades).

Da die autonomen Gemeinschaften im Handwerksbereich zuständig sind, gibt es zum Teil regional spezifische Gesetzgebung - inklusive eigener Verzeichnisse der handwerklichen Berufe -, die dann vorrangig zu beachten ist. Weitere Informationen sind auf den Internetseiten der autonomen Gemeinschaften zu finden.

Informationen zum Handwerksregister bietet der Abschnitt "Register" dieses Länderberichts.

Dieser Inhalt gehört zu

nach oben
Feedback

Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.