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Information zur Qualifikation des Dienstleisters

Gewerberecht/Dienstleistungsrecht

Das Gewerberecht in Island fußt insbesondere auf dem isländischen Gewerbegesetz (Gesetz Nr.--Nummer 42/1978, Iðnaðarlög). Hiernach bedürfen die meisten Gewerbetreibenden grundsätzlich einer Lizenz. Diese stellen die Sýslumaður genannten Bezirksinspektorate aus. Voraussetzungen für die Lizenzerteilung sind unter anderem gewisse wirtschaftliche Kenntnisse, beispielsweise in der Buchhaltung. Die Lizenzen werden gewerkespezifisch vergeben.

In einigen Bereichen, die die Verordnung Nr. 940/1999 (Iðnaður - Reglugerð um löggiltar iðngreinar) spezifiziert, besteht für Isländer nach Artikel 8 des Gewerbegesetzes zudem ein Meisterzwang. Hierzu gehören unter anderem einige Handwerksberufe (etwa Klempner oder mit Hausbau befasste Unternehmen) ebenso wie Elektroingenieure oder auch Zahntechniker. Die Verordnung Nr. 940/1999 unterscheidet neun verschiedene Kategorien:

  • Bauwesen (und verwandte Berufe)
  • Fahrzeug- und Transportbranche
  • Design, Kunst, Kunsthandwerk
  • Nahrungsmittel und Catering
  • Metall-, maschinentechnische und Produktionsgewerke
  • Nutzung der Natur (Blumen-, Landschaftsgärtnerei)
  • Elektroindustrie
  • Informations- und Massenmedien
  • Dienstleistungen (Frisör, Schönheitspflege, Zahntechniker)

Um Meister zu werden, sind nach Artikel 10 des isländischen Gewerbegesetzes neben der Gesellenprüfung grundsätzlich eine mindestens einjährige Berufserfahrung unter meisterlicher Aufsicht und eine erfolgreich abgelegte Meisterprüfung nötig. Das isländische Industrieministerium auf seinen Seiten eine englische Übersetzung der Verordnung 940/1999.

Erbringer von Dienstleistungen im Sinne der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 2006/123/EG) profitieren seit Ende Juni 2011 von einigen Verfahrenserleichterungen. Beispielsweise ist eine Antragstellung in vielen Fällen nunmehr online möglich. Auch kommt es unter Umständen zu einer Genehmigungsfiktion, wenn ein mit den vollständigen Unterlagen eingereichter Antrag nicht fristgerecht beschieden wurde. Rechtsgrundlage hierfür ist das der branchenübergreifenden Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie dienende isländische Gesetz über Dienstleistungen im EWR-Binnenmarkt (Gesetz Nr. 76/2011, Lög um þjónustuviðskipti á innri markaði Evrópska efnahagssvæðisins). Auf der anderen Seite erlegt dieses Gesetz Dienstleistern beispielsweise erweiterte Informationspflichten auf. Zu den Dienstleistungsempfängern zur Verfügung zu stellenden Informationen gehören unter anderem

  • Name, Rechtsform und Anschrift des Dienstleisters,
  • seine Umsatzsteuernummer,
  • einschlägige Registernummern,
  • bei reglementierten Berufen (dazu sogleich) Angaben zur Berufsbezeichnung und zum Berufsverband, dem der Dienstleistungserbringer angehört,
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) einschließlich Vertragsklauseln über das anwendbare Recht und den Gerichtsstand,
  • die Hauptmerkmale der Dienstleistung (wenn sie nicht aus dem Kontext hervorgehen) und im Voraus festgelegte Preise.

Reglementierte Berufe

Zahlreiche Dienstleistungen in Island sind darüber hinaus sogenannten reglementierten Berufen vorbehalten. Einen reglementierten Beruf kennzeichnet, dass seine Ausübung besonderen Voraussetzungen bezüglich der Berufsqualifikationen unterworfen ist. Verschiedene Dienstleistungsberufe fallen in Island hierunter, etwa der des Schreiners (Húsasmíði), Steinmetzes (Múraraiðn), Klempners / Spenglers (Pípulagnir), Immobilienmaklers (Löggiltur fasteignasali), Rechtsanwalts (Lögmaður) oder Bestattungsunternehmers (Útfararstjóri). Aber auch eher ausgefallene Berufsbilder der Dienstleistungsbranche sind in Island davon erfasst, beispielsweise der des Graveurs (Leturgröftur) oder des Lebensmitteltechnologen (Matvælafræðingur). Ein Online-Portal der Europäischen Kommission enthält weitere Informationen zu regulierten Berufen in Island.

Arbeitssicherheit

Die Einhaltung von Bestimmungen zu Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz überwacht in Island eine eigene Behörde namens Vinnueftirlitið Gesetzlich sind diese Themenbereiche im isländischen Arbeitsschutzgesetz (Gesetz Nr.--Nummer 46/1980) verankert. In isländischen Betrieben mit zehn oder mehr Arbeitnehmern müssen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer jeweils einen Sicherheitsbeauftragten ernennen. Arbeiten mindestens 50 Menschen in einem Betrieb, ist ein paritätisch besetzter, vierköpfiger Sicherheitsausschuss zu bilden.

Zahlreiche Pflichten sind mit der Arbeitssicherheit in Island verbunden. So muss der Arbeitgeber etwa die Sicherheit von Arbeitsprozessen, Arbeitsplätzen, Maschinen, Ausrüstung, gefährlichen Substanzen oder Gütern gewährleisten. Hierzu muss er beispielsweise seine Mitarbeiter über Gefahren und Risiken informieren und schulen (Artikel 14 f.--folgend isländisches Arbeitsschutzgesetz).

Aber nicht nur Arbeitgeber und Arbeitnehmer treffen Arbeitssicherheitspflichten nach dem isländischen Arbeitsschutzgesetz. Dies gilt beispielsweise auch für Externe, die Maschinen, Instrumente, Werkzeug und andere Ausrüstungsgegenstände an den isländischen Betrieb verkaufen oder diese entwerfen, installieren oder reparieren. Sie müssen etwa gewährleisten, dass die Teile mit geeigneten Schutzvorrichtungen ausgestattet sind und ihr Betrieb nicht zu Unfällen oder Gesundheitsgefährdungen führt. Hierzu müssen sie unter anderem notwendige und einfach verständliche Anleitungen in isländischer Sprache über Handhabung, Wartung, Transport, Installation und Endbearbeitung der Teile überreichen (Artikel 29 f. Arbeitsschutzgesetz).

Eine (derzeit jedoch nicht aktuelle) englische Übersetzung des isländischen Arbeitsschutzgesetzes mit Stand Ende 2017 ist auf einer Homepage des isländischen Sozialministeriums abrufbar. Das Arbeitsschutzgesetz wird in Island ergänzt durch zahlreiche Verordnungen. Über diese verschafft eine Seite der Arbeitssicherheitsbehörde Vinnueftirlitið in isländischer Sprache einen Überblick.

Technische Normen

Technische Normen publiziert in Island die Standardisierungsbehörde Staðlaráð Íslands (kurz: IST). Unter ihrer Federführung arbeiten vier sektorenbezogene Komitees in den Bereichen Bau, Fischerei, Informationstechnologie und Elektrotechnik. Die Homepage von IST bietet unter "Finndu staðal" eine Suche nach isländischen technischen Normen anhand der Nummer des Standards. Dort kann man beispielsweise den Standard ÍST 200:2006 über Elektroinstallationen von Gebäuden recherchieren und kostenpflichtig erwerben. Wer die Nummer des isländischen Standards nicht kennt, kommt unter "Ítarleg leit" zu einer erweiterten Suche, die unter anderem auch eine Suche nach englischen Worten in Titeln zulässt.

Germany Trade & Invest (Stand: 03.01.2019)

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