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Portal 21 Rumänien

Informationen zur Qualifikation des Dienstleisters

Reglementierte Berufe Rumäniens (EU-Berufsanerkennungsrichtlinie)

In Rumänien sind etliche Dienstleistungen sogenannten reglementierten Berufen im Sinne der Europäischen Berufsanerkennungsrichtlinie (Richtlinie 2005/36/EG--Europäische Gemeinschaft) vorbehalten. Dabei ist für einen reglementierten Beruf typisch, dass seine Ausübung durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften besonderen Voraussetzungen bezüglich der Berufsqualifikationen unterworfen ist.

Hauptsächlich fallen derzeit in Rumänien medizinische Berufe unter die Gruppe der regulierten Berufe. Eine fachliche Ausnahme bildet hier der Architekt (Arhitect). Neben Humanmedizinern unterstehen auch Zahnärzte (Specialist în Ortodonţie şi Ortopedie dento-facială) sowie Tierärzte (Medic veterinar) dem System der EU-weiten Berufsanerkennung.

Ein Online-Portal der Europäischen Kommission enthält eine Landes-Liste Rumänien mit reglementierten Berufen.

Rumänische Kammern und berufliche Spezialregelungen

Die Rumänische Kammer für Handel und Industrie (Camera de Comert si Industrie a Romaniei, CCIR) ist eine zentrale Organisation der rumänischen Wirtschaft und gleichzeitig der Dachverband für zahlreiche regionale Kammern. Über ihre Internetseite können beispielsweise Informationen über die aktuelle Wirtschaftsentwicklung Rumäniens abgerufen werden. Darüber hinaus bietet die CCIR ein umfangreiches Dienstleistungsangebot an, so unter anderem die Beglaubigung von Dokumenten.

Bei einigen Berufsgruppen in Rumänien sind die Rahmenbedingungen für die Berufsausübung eigens durch Spezialgesetze vorgegeben.

Die Berufsausübung von Architekten in Rumänien etwa unterliegt den Vorgaben des Gesetzes Nr. 184/2001 über die Organisation und Ausübung des Architektenberufes. Auf die praktische Seite ihrer Berufsausübung haben etwa das Gesetz Nr. 50/1991 über die Autorisierung der Ausführung von Bauarbeiten oder aber das Gesetz Nr. 350/2001 über allgemeine Stadtentwicklung und Raumplanung Auswirkungen.

In Rumänien sind Bauingenieure in der Rumänischen Union der Bauingenieursverbände (Asociatia Generala a Inginerilor din Romania, AGIR) organisiert, deren gegenwärtig über 10.000 Mitglieder aus elf einzelnen Berufsverbänden kommen. Im Einzelnen sind dies:

  • Association of Structural Engineers of Romania

  • Civil Engineering Society of Romania

  • Romanian Concrete Society

  • Romanian Society of Soil Mechanics and Geotechnical Engineering

  • Society of Construction Engineering and Management

  • Romanian Association for Earthquake Engineering

  • Association of Technical Experts in Construction

  • Romanian Association of Tunnelling

  • National Commission for in Situ Behaviour of Constructions.

Berufsregeln für Rechtsanwälte ergeben sich in Rumänien aus dem Gesetz über die Organisation und Ausübung des Rechtsanwaltsberufes (englische Übersetzung). Rechtsanwälte sind demnach auch in Rumänien ein sog.--sogenannte. selbstverwalteter Beruf, das heißt sie können ihre beruflichen Belange bis hin zu ihrer sozialen Absicherung mit einer eigenen Versicherung weitestgehend in eigener Verantwortung regeln. Organisatorisch stehen sie unter dem Dach der Nationalen Union der Rechtsanwaltskammern Rumäniens (Uniunii Naţionale a Barourilor din România).

Ein Zentrales Element dieser Selbstverwaltung ist das sog. Berufsstatut der rumänischen Rechtsanwälte (französische Übersetzung), das weitrechende und detaillierte Vorgaben zu Art und Weise der Berufsausübung (verpflichtender Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung, um nur ein Beispiel mit weitreichender Wirkung herauszugreifen; Informationen zu Pflichtversicherungen in Rumänien gibt es in der gleichnamigen Rubrik).

Technische Normen und Arbeitssicherheit in Rumänien

In Bezug auf Normen und technische Standards ist in Rumänien die ASRO (Asociaţia de Standardizare din România) die verantwortliche Stelle. Sie beruht auf den rechtlichen Grundlagen der Regierungsverordnung Nr. 39/1998 sowie dem rumänischen Gesetzen Nr. 177/2005 sowie 355/2002 und wurde durch die Regierungsentscheidung Nr. 985/2004 als zuständige Stelle für Normen und technische Standards anerkannt. Über ihre Internetseite können umfassende Informationen zu den in Rumänien geltenden Vorgaben abgerufen werden. Darüber hinaus finden sich auf der Internetseite der ASRO auch  Informationen zu Standards in Rumänien in englischer Sprache.

Die gesetzlichen Grundlagen des rumänischen Rechts in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz können einer Auflistung der rumänischen Arbeitsinspektion (Inspectia Munciientnommen werden (englische Übersetzungen können unter folgendem Link abgerufen werden: Romanian legislation regarding occupational health and safety.

Zu den Kernaufgaben der rumänischen Arbeitsinspektion gehört neben der Aufsicht über die Einhaltung der Arbeitssicherheitsvorschriften am Arbeitsplatz auch die Durchführung von Schulungen im Bereich der Arbeitssicherheit.

Näheres zur rumänischen Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz bietet zudem die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in ihrer EU-OSHA - Länderübersicht Rumänien.

Unter anderem finden sich dort Informationen zum rumänischen Focal Point. Der rumänische Focal Point ist für das Management des nationalen Netzwerks für Gesundheitsschutz und Sicherheit bei der Arbeit zuständig und stellt auf der rumänischen Website der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz Informationen bereit, so etwa zu rumänischen:

  • Behörden,
  • Forschungseinrichtungen und
  • Sozialpartnern.

Germany Trade & Invest (Stand: 07.06.2016)

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