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Insolvenzrecht

Germany Trade & Invest (Stand: 28.12.2017)

Die rechtliche Grundlage für das lettische Insolvenzrecht findet sich vor allem in den folgenden Rechtsnormen:

Englische Übersetzungen stellt das lettische Gesetzgebungsportal zum Teil zur Verfügung (Latvian Law in English > Stichwort für die Suche: z.B.--zum Beispiel "insolvency").

Die Anmeldung von Forderungen gegen insolvente Schuldner, also beispielsweise gegen einen insolventen lettischen Dienstleister, richtet sich nach den Artikeln 73-80 des lettischen Insolvenzgesetzes. Das Gesetz sieht hierfür grundsätzlich eine Frist von einem Monat von dem Tag der Eintragung der Insolvenz in das offizielle Insolvenzregister an vor (Artikel 73). Die so angemeldeten Forderungen werden bei Vorliegen der Voraussetzungen sodann vom Insolvenzverwalter in das Verzeichnis der Gläubigerforderungen eingetragen (Artikel 78).

Das Insolvenzregister Lettlands kann etwa über das kostenpflichtige Angebot der privaten lettischen Firma lursoft (unter Zusammenarbeit mit staatlichen Registerstellen) eingesehen werden; diese bietet praktischerweise auch gleich die Übersetzung der Registerauszüge ins Deutsche an.

Weiter gibt es in Lettland, anders als in den meisten übrigen EU-Staaten, eine nationale lettische Insolvenzbehörde (Valsts aģentūra Maksātnespējas administrācija), die unter der Aufsicht des lettischen Justizministeriums steht, und der unter anderem folgende Aufgaben zukommen:

  • Ausbildung und Zertifizierung von Insolvenzverwaltern und deren Vermittlung an die Insolvenzgerichte
  • Überwachung der Insolvenzverwalter im Rahmen des lettischen Insolvenzverfahrens
  • Verwaltung des sog.--sogenannten Garantierten Fonds für die Ansprüche von Beschäftigten sowie Auszahlungen aus diesem

Weitere Informationen bietet die Internetseite der lettischen Insolvenzbehörde auf Englisch.

Ausführliche Informationen zum lettischen Recht der Insolvenz enthält darüber hinaus in deutscher Sprache das sog. Europäische Justizielle Netz, ein Rechtsportal der EU.

Germany Trade & Invest (Stand: 28.12.2017)

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