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Insolvenzrecht in Saudi-Arabien
Im Februar 2018 hat der saudi-arabische Gesetzgeber mit dem königlichen Dekret Nr. 50/1439 eine neue Insolvenzordnung verabschiedet.
27.04.2021
Von Jakob Kemmer, Sherif Rohayem, Niko Sievert, Sven Klaiber
Die Artikel 195 und 196 Insolvenzordnung bestimmen, dass im Falle der Liquidierung eines insolventen Unternehmens zunächst die Ansprüche des Insolvenzverwalters erfüllt werden müssen; danach werden die Gläubiger befriedigt, deren Forderung dinglich gesichert ist. Den niedrigsten Rang haben öffentliche Förderungen, etwa Steuerschulden. Die zugehörige Durchführungsverordnung ist im September 2018 in Kraft getreten.