Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Recht kompakt | Saudi-Arabien | Insolvenzrecht

Insolvenzrecht in Saudi-Arabien

Im Februar 2018 hat der saudi-arabische Gesetzgeber mit dem königlichen Dekret Nr. 50/1439 eine neue Insolvenzordnung verabschiedet.

Von Jakob Kemmer, Sherif Rohayem, Niko Sievert, Sven Klaiber

Die Artikel 195 und 196 Insolvenzordnung bestimmen, dass im Falle der Liquidierung eines insolventen Unternehmens zunächst die Ansprüche des Insolvenzverwalters erfüllt werden müssen; danach werden die Gläubiger befriedigt, deren Forderung dinglich gesichert ist. Den niedrigsten Rang haben öffentliche Förderungen, etwa Steuerschulden. Die zugehörige Durchführungsverordnung ist im September 2018 in Kraft getreten. 

Dieser Inhalt gehört zu

nach oben
Feedback

Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.